Karlsruhe. 25 Millionen Euro kassierten die Parteien jährlich mehr seit 2018. Das Bundesverfassungsgericht stoppte jetzt den Bonus aus Steuergeld.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für unrechtmäßig erklärt. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts sei der 2018 von den Großen Koalition aus Union und SPD im Bundestag beschlossene Zuwachs auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr verfassungswidrig.

Damit entsprach es der Meinung von 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie die massive Aufstockung für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Parteienfinanzierung: Bundesverfassungsgericht streicht Anhebung

Bundestagsmitglieder beider damaliger Regerierungsfraktionen hatten seinerzeit für das dicke Plus gestimmt. CDU/CSU und Sozialdemokraten begründeten das in erster Linie mit den wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz. Es sei mehr Geld für die Parteienfinanzierung nötig, um die Herausforderungen zu meistern.

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Hintergrund des Verfahrens sind zwei Grenzen für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung. Diese wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 neu geregelt.

Wichtigster Faktor bei der Verteilung der Gelder ist das Abschneiden bei vorhergehenden Wahlen. Die staatlichen Mittel werden an die Inflation angepasst, steigen so regelmäßig. Parteien generieren darüber hinaus Mittel in der Regel überwiegend durch Mitgliederbeiträge und Spenden.

Oppositionsparteien klagten: Verdacht auf Selbstbereicherung

Eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Damit beschäftigte sich die Karlsruher Richter in dem Verfahren. Im vergangenen Jahr betrug die Parteienfinanzierung 205.050.704 Euro nach einer Anpassung um 2,5 Prozent.

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Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf der staatliche Anteil aber nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften - etwa über Mitgliederbeiträge und Spenden. Das ist die relative Obergrenze.

Die AfD hatte ebenfalls in Karlsruhe geklagt. Sie kritisiert, die große Koalition habe das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Das Gericht will sein Urteil hierzu um 14.00 Uhr verkünden.