Berlin. Ein Hartz-IV-Empfänger klagte beim Landessozialgericht wegen Mehrbedarfs für übergroße Kleidung und Schuhe. Das Gericht gab ihm Recht.

Für Menschen, die nicht einer Standard-Körpergröße entsprechen, ist es oft schwer, passende Kleidung und Schuhe zu finden. Auch wenn einige Mode-Ketten bereits Übergrößen anbieten, ist diese oft teurer.

Das ist besonders für Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger ein großes Problem, denn viele können sich die Kosten für übergroße Kleidung und Schuhe nicht leisten. Nun habe das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einem Sozialhilfeempfänger deswegen einen Mehrbedarf zugesprochen, wie das Portal "gegen-hartz" berichtet.

Hartz IV und Mehrbedarf: Gericht entscheidet zugunsten von Kläger

Eigentlich ist das aufgrund einer Weisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter eigentlich nicht möglich. Deswegen klagte sich ein Betroffener nun bis zum Landessozialgericht durch. Der Hartz-IV-Empfänger ist 2,07 Meter groß und hat Schuhgröße 52. Der Mann hatte Erfolg: Das Gericht entschied, dass laufende Kosten für Bekleidung, Wäsche und Schuhe in Übergröße in Höhe von monatlich 28,36 Euro übernommen werden müssen.

Der Beschluss wurde damit begründet, dass die Berechungsgrundlage für den Regelbedarf für Bekleidung auf Personen beruht, die Schuhe und Kleidung in Normalgröße benötigen. Aufgrunddessen sei für Hartz-IV-Beziehende, die Übergrößen benötigen, ein Mehrbedarf seitens des Jobcenters zu berücksichtigen.

Mehrbedarf bei Übergrößen: Leistungsbeziehende sollen sich an Jobcenter wenden

Weiter führte das Gericht aus, dass der Mehrbedarf im erheblichen Maße zu dem im Regelsatz berücksichtigten Bedarf abweiche. Dieser Mehrbedarf könne auch nicht durch anderweitige Einsparungen ausgeglichen werden.

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Die Entscheidung des Landessozialgerichts widerspricht den aktuellen Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Daher können Hartz-IV- Empfängerinnen und -Empfänger, die Übergrößen kaufen müssen, mit Verweis auf das Urteil einen laufenden Mehrbedarf in Höhe von monatlich 28,36 Euro beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.