Berlin. Schlechte Nachrichten für Hartz-IV-Empfänger: Eine interne Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit zieht eine katastrophale Bilanz.

  • Hartz IV soll grundlegend reformiert werden: Ein neue Untersuchung offenbar nun viele Mängel bei den Jobcentern
  • So gibt es unter anderem zu wenig Kontakt zwischen Hartz-IV-Empfängern und Jobcenter-Mitarbeitern
  • Das hat negative Folgen für Arbeitslose

Das Hartz-IV-System steht seit eh und je in der Kritik – so sehr, dass das Arbeitslosengeld II nun reformiert werden soll. Aus Hartz IV soll bald das Bürgergeld werden – zumindest, wenn es nach den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil geht. Auch interessant: Hartz 4 wird Bürgergeld: Was Finanzminister Lindner von den SPD-Plänen hält

Nun hat ein neuer Bericht der internen Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) umfangreiche Mängel bei der Arbeit der für Hartz-IV-Empfänger zuständigen Jobcenter offenbart. Demnach sei ihr "Handeln (...) in mehr als der Hälfte der Fälle nicht zielführend", wie die "Bild" die Prüfer des Berichts zitiert. Wir zeigen die größten Mängel. Lesen Sie auch: Hartz 4: Bonus kommt später – Wann ist die Auszahlung?

Bei einer internen Prüfung stellte die Bundesagentur für Arbeit fest, dass viele Handlungen des Jobcenters nicht zielführend für Hartz-IV-Empfänger seien.
Bei einer internen Prüfung stellte die Bundesagentur für Arbeit fest, dass viele Handlungen des Jobcenters nicht zielführend für Hartz-IV-Empfänger seien. © Christoph Hardt/imago

Hartz IV: Kein Erfolg beim "Beschäftigungsorientierten Fallmanagement"

Eines der großen Probleme, die der Bericht anspricht, ist laut "hartziv.org" das sogenannte "Beschäftigungsorientierte Fallmanagement". Dabei geht es darum, Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger so zu betreuen, dass es ihnen gelingt, wieder einen Job zu finden. Doch laut dem Bericht schafften es die Jobcenter in 56 Prozent der geprüften Fälle nicht, die Arbeitschancen für Arbeitslose zu erhöhen.

Deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze geplant

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    Jobcenter betreuen Hartz-IV-Empfänger nicht intensiv genug

    Ein Grund für die geringen Erfolge bei der Jobvermittlung ist etwa, dass es "keine angemessene Kontaktdichte" mit den Hartz-IV-Empfängern gab.

    • So wurden laut "hartziv.org" in 25 Prozent der Fällen keine Gespräche geführt.
    • Bei drei Prozent der Arbeitslosen fand sogar bis zu 18 Monate keine Beratung statt.
    • In vielen anderen Fällen war der Abstand zwischen den Terminen zu lang.

    Zudem wurden zum Teil die Handlungserfordernisse nicht bearbeitet. So wurde in einigen Fällen etwa vergessen, die Leistungsfähigkeit zu klären. Heißt konkret: Im Jobcenter wurde nicht überprüft, ob eine Person überhaupt arbeitsfähig ist.

    Hartz IV: Gelder für Arbeitssuchende "ineffektiv und ineffizient" eingesetzt

    Auch beim Einsatz der sogenannten Eingliederungsleistungen, die unter anderem Geld für Weiterbildungen beinhalten, stellten die Prüfer fest, dass sie bei einem Drittel der geprüften Fälle "nicht zielgerichtet" eingesetzt worden seien – etwa, weil sie "nicht an den individuellen Bedürfnissen" der Arbeitssuchenden angepasst und damit "ineffektiv und ineffizient" eingesetzt worden waren.

    Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide: Rund ein Drittel wird zu spät bearbeitet

    Die interne Revision prüfte zudem 234 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide. Obwohl es vorgeschrieben ist, konnten sich in 36 Prozent der Fälle Betroffenen nicht äußern, wenn Bescheide ohne Begründung eingereicht wurden. 29 Prozent der Widersprüche wurden nicht innerhalb der Frist von drei Monaten entschieden. In 44 Prozent der Fälle wurden keine Zahlungsaufforderungen an Betroffene verschickt, obwohl deren Widersprüche abgelehnt worden waren.

    Jobcenter: Gravierende Mängel bei der Dokumentation

    Gravierend sind die Mängel offenbar bei der Dokumentation. Laut "hartziv.org" habe es bei dieser in 90 Prozent der untersuchten Fälle Unzulänglichkeiten gegeben. In 20 Prozent der Fälle seien Hartz-IV-Empfänger nicht auf unterstützende Angebote hingewiesen worden.

    Hoch ist die Fehlerquote auch bei den Eingliederungsleistungen, also etwa bei der Übernahme von Bewerbungskosten. In diesem Bereich attestiert der Bericht den Jobcentern sogar "die höchsten Fehlerwerte seit Einführung dieses Prüfungsansatzes im Jahr 2017". Oft wurden zum Beispiel Zahlungen nicht hinreichend begründet.

    Dieser Artikel wurde zuerst auf morgenpost.de veröffentlicht.