Berlin. 2017 wurden 7000 Asylbewerber nach geltendem Recht von Deutschland aus in andere EU-Staaten zurückgeschickt. Doch wie geht es weiter?

CDU und CSU streiten erbittert über den „Masterplan Migration“ von Innenminister Horst Seehofer, der Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückweisen will – sofern sie bereits als Flüchtling in einem anderen EU-Staat registriert sind. Aber wie soll das in der Praxis funktionieren?

Was gilt derzeit an der Grenze?

Deutschland ist Teil des europäischen Schengenraumes – also kontrollfrei. Menschen sollen an der EU-Außengrenze kontrolliert werden. Seit Ende 2015 – als Hunderttausende über Griechenland und den Balkan nach Deutschland kamen – prüfen Bundespolizisten jedoch Fahrzeuge an der deutsch-österreichischen Grenze, teilweise unterstützt von der bayerischen Bereitschaftspolizei. Allerdings gibt es nur an drei Grenzübergängen feste Kontrollpunkte: nahe Salzburg, im Inntal und bei Passau. 90 Grenzübergänge gibt es insgesamt zwischen Bayern und Österreich. Auch an Flughäfen prüfen Beamte etwa Flüge aus Griechenland oder Italien.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach dem EU-Gipfel angekündigt, Bundespolizisten nach Bulgarien schicken zu wollen, um dort die Schengen-Grenze stärker zu kontrollieren. 2017 stellten fast 200.000 Menschen erstmalig Asyl, etwa das Niveau von 2014. Knapp die Hälfte der Anträge wurden 2017 abgelehnt. Rund ein Drittel aller Asylverfahren waren sogenannte „Dublin“-Fälle. Gut 7000 Menschen wurden 2017 zurück in andere EU-Staaten geschickt. 8800 Menschen schickten andere EU-Staaten nach „Dublin“-Verordnung nach Deutschland.

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    Wer wird abgewiesen?

    Bundespolizisten wiesen bereits nach jetzt geltendem Recht 2017 mehr als 12.000 Menschen an deutschen Grenzposten zurück. Fast 21.000 waren es 2016, 2015 fast 9000. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage des FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae hervor, die dieser Redaktion vorliegt. Die Gründe: kein gültiger oder ein gefälschter Reisepass, kein Visum, kein gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland.

    Mitte Juni hatte Seehofer angeordnet, auch bereits früher abgeschobene Asylbewerber, gegen die eine Einreisesperre vorliegt, abzuweisen – auch wenn sich die Lebenslage für den Schutzsuchenden in dem Heimatland oder einem EU-Staat geändert haben könnte und ein neuer Schutzgrund vorliegt. In den ersten sechs Tagen nach dem Erlass betraf das zwei Menschen.

    Was plant Seehofer an der Grenze?

    Derzeit gibt es keine konkreten Pläne für die Ausweitung der Grenzkontrollen, nicht in Bayern, aber auch nicht an der Grenze zu Polen oder zu Frankreich, so das Innenministerium. Seehofer will alle Geflüchteten an der Grenze abweisen, die bereits in der EU-Flüchtlingsdatei Eurodac registriert sind – also Asylsuchende, die in einem EU-Land eingereist sind, und Asylsuchende, die schon einen Antrag auf Schutz in einem EU-Land gestellt haben.

    2017 waren von 198.000 Asylsuchenden 125.000 Menschen 14 Jahre alt oder älter. Nur ihre Daten werden überhaupt europaweit in Eurodac gespeichert. Bei 60.000 Menschen stellten die deutschen Behörden Treffer in der Datenbank fest, drei Viertel von ihnen haben in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt. Merkel hat erklärt, Griechenland und Spanien wären bereit, bei ihnen registrierte Flüchtlinge zurückzunehmen – die Abkommen müsste aber Seehofer selbst noch aushandeln.

    Wie viele Asylanträge gibt es aktuell?

    In 2018 ging die Anzahl der Asylsuchenden wie in den Vorjahren deutlich zurück, knapp 80.000 waren es von Januar bis Mai. Die Bundespolizei stellte 2017 insgesamt 50.154 (1. Quartal 2018: 11.390) unerlaubt eingereiste Personen fest. Davon lag gegen 1236 Personen (1. Quartal 2018: 365) ein Einreise- bzw. Aufenthaltsverbot vor.