Braunschweig. Kurzfristig erkrankt und vorher nicht per Briefwahl abgestimmt? Niedersachsens Landesregierung erklärt, wie Sie am Sonntag trotzdem wählen können.

Wer bei der Landtagswahl in Niedersachsen am Sonntag in ein Wahllokal geht, muss dort keine Maske tragen. Das teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Hannover am Freitag mit. Es werde allerdings empfohlen, zum Schutz vor Corona eine Maske zu tragen. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wir berichten in diesem Liveticker am Sonntag von der Wahl.

Etwa 6,1 Millionen Menschen sind wahlberechtigt. Die Zahl der möglichen Erstwählerinnen und Erstwähler wird auf zirka 215.000 geschätzt. Was aber können Wahlberechtigte am Sonntag tun, wenn sie sich kurzfristig mit dem Coronavirus infiziert haben?

Landtagswahl Niedersachsen: Wie wähle ich trotz Corona oder plötzlicher Erkrankung?

„Wer unmittelbar vor der Landtagswahl oder am Wahltag erkrankt oder sich mit Corona infiziert, kann dennoch seine oder ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben“, erklärt Niedersachsens Landesregierung. „Die wahlberechtigte Person muss schriftlich erklären, warum sie das Wahllokal selbst nicht aufsuchen kann.“ Zudem muss sie eine Vollmacht unterschreiben, dass eine andere Person berechtigt ist, die Unterlagen abzuholen – dafür nötig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum des oder der Verhinderten sowie des oder der Bevollmächtigten.

Eine Vertrauensperson kann dann mit einer schriftlichen Vollmacht und der Erklärung am Wahlsonntag bis 15 Uhr den Wahlschein beim zuständigen Wahlamt abholen. In der Regel ist dies das Rathaus oder Bürgerbüro.

Der Wahlschein wird – wie bei der Briefwahl – ausgefüllt in die entsprechenden Umschläge gesteckt. Der Brief mit den Wahlunterlagen muss bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse abgegeben werden.

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