Braunschweig. Die neue Corona-Testverordnung sorgt für Verunsicherung – und für großen Stress bei den Betreibern der Testzentren.

Mehr als ein Jahr lang waren Corona-Schnelltests für alle Bürger kostenlos. Das hat sich mit der neuen Testverordnung, die am Donnerstag in Kraft getreten ist, geändert: Nur noch bestimmte Personengruppen erhalten kostenfreie Tests (siehe unten). Alle anderen können sich nur noch aus bestimmten Gründen testen lassen – weil sie zum Beispiel eine Indoor-Veranstaltung besuchen wollen – und müssen einen Eigenanteil von drei Euro zahlen.

Die Verunsicherung ist groß

Den Betreibern der Corona-Testzentren blieben in der Nacht zu Donnerstag nur wenige Stunden, um die neue Testverordnung umzusetzen. „Mittwochabend wurde die neue Verordnung veröffentlicht“, sagt Steffen Dölger, der die Testzentren am Schützenplatz und Rebenring betreibt.

Die Verordnung selbst ist aufgrund zahlreicher Paragrafen und Gesetzesverweise für Nichtjuristen kaum zu verstehen, musste also erstmal „übersetzt“ werden: „Dann haben wir unsere rund hundert Mitarbeiter über die neuen Regeln informiert, damit sie die Fragen der Bürger beantworten können“, so Dölger. Die Verunsicherung sei groß: Wer bekommt einen Test, wer nicht – und wer muss zuzahlen? Schnelltests seien angesichts steigender Inzidenzzahlen derzeit gut nachgefragt: „Wir haben derzeit sehr viele positive Testergebnisse, ähnlich wie im März.“

Testzentren-Betreiber kritisieren den bürokratischen Aufwand

Die Betreiber müssen nun Nachweise verlangen: für das Alter, die Zugehörigkeit zu einer vulnerablen Gruppe, für einen anstehenden Besuch im Krankenhaus und so weiter. „Das ist ein riesiger bürokratischer Aufwand“, erklärt Dölger und fragt: „Kann man so etwas nicht mit zwei Wochen Vorlauf planen? Eine Behördenmitteilung zu veröffentlichen, die am nächsten Morgen umgesetzt werden muss, finde ich respektlos gegenüber denen, die davon betroffen sind. Das ist mir absolut unverständlich.“

Hinzu komme, dass die Vergütung erneut reduziert wurde: Statt 11,50 Euro pro Test inklusive Material erhalten die Testzentren jetzt nur noch 9,50 Euro pro Schnelltest.

Auch Fouad Cherif, Geschäftsführer der Citavis Gruppe, die das Testzentrum an der VW-Halle und eines im Heidberg betreibt, kritisiert, dass die Verordnung von einem Tag auf den anderen umgesetzt werden musste: „Das ist chaotisch, und vieles war zunächst unklar. Eine Konzertkarte oder einen Mutterpass vorzulegen, ist noch einfach. Aber was, wenn jemand seine Mutter im Krankenhaus besuchen will oder die Großeltern zu Hause?“ Dafür gebe es nun Musterformulare und Selbstauskunft-Bögen, weiß er inzwischen.

Testzentrum verzichtet auf Zuzahlung

Um die Bürokratie in Grenzen zu halten, hat sich sein Team eine unorthodoxe Lösung überlegt: „Wir übernehmen den Eigenanteil für den Bürger und verzichten auf die Zuzahlung. Bei uns sind die Tests also weiterhin kostenlos.“ Lediglich diejenigen, die sich ganz ohne Anlass testen lassen wollen, müssten die vollen Kosten von 9,90 Euro zahlen – wie an anderen Teststellen auch.

Eine Übersicht über Testzentren und Apotheken im Stadtgebiet, die Schnelltests anbieten, gibt die Stadtverwaltung auf der Internetseite www.braunschweig.de/aktuell/schnelltests-stadtplan.php

Übersicht über Teststellen in Braunschweig

Wie verlässlich ist die Übersicht? „Sie bildet stets den aktuellen Kenntnisstand der Stadtverwaltung ab“, sagt Stadtsprecher Rainer Keunecke. Um die Liste aktuell zu halten, sei die Verwaltung auf Mitteilungen der Teststellen angewiesen.

Aufgrund der neuen Corona-Testverordnung hat die Stadt nun alle Betreiber angefragt, ob sie weiterhin Tests anbieten werden, berichtet Keunecke: „Aktuell können wir noch keine Aussage darüber treffen, wie viele Teststellen weiterbetrieben werden und welche gegebenenfalls weiterhin kostenlose Tests anbieten. Wir gehen davon aus, dass wir nächste Woche einen besseren Überblick haben werden.“

DAS SIND DIE REGELN DER NEUEN TESTVERORDNUNG

Einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest im Testzentrum haben laut Land Niedersachsen:

- Kontaktpersonen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben

- Personen, die den Test zur Beendigung ihrer Quarantäne benötigen

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen konnten, darunter auch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel (Mutterpass)

- Patienten in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken etc. sowie Besucher dieser Einrichtungen

- Bewohner und Besucher von Heimen und Einrichtungen für pflegebedürftige und ältere Menschen

- Pflegende Angehörige

- Kinder bis zum 5. Geburtstag

- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, §29 SGB IX) Personen beschäftigen bzw. Personen, die derart beschäftigt sind

Mit Eigenbeteiligung von drei Euro besteht der Schnelltest-Anspruch nur für Personen, die am Tag der Testung

- eine Veranstaltung in Innenräumen (z.B Konzerte, Familienfeiern) besuchen wollen oder Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben (Menschen ab 60 Jahre, Menschen mit Behinderungen und/oder Vorerkrankungen)

- für Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben

Wer Symptome hat, erhält einen Test ohne Eigenbeteiligung im Rahmen der Krankenbehandlung (beim Arzt)

Wer sich ohne Anlass im Testzentrum testen lassen will, muss den Test selbst bezahlen (rund 10 Euro), sofern das Testzentrum dies anbietet.

Weitere Infos gibt es hier.

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