Braunschweig. Heiße Tage in Niedersachsen. Worauf dürfen Schüler und Angestellte bei Temperaturen von rund 30 Grad hoffen? Ein Überblick.

Zum Wochenende wird es in Niedersachsen schwülwarm. Am Donnerstag sind in Braunschweig bei viel Sonnenschein knapp über 30 Grad möglich, auch in anderen Städten und Landkreisen in der Region Braunschweig-Wolfsburg sieht es ähnlich aus.

Doch ist das schon Grund genug für Hitzefrei an Schulen? Und welche Regeln gelten bei der Arbeit? Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Hitzefrei an Niedersachsens Schulen: Keine feste Ordnung

Um den Unterricht wegen zu hoher Temperaturen vorzeitig zu beenden, braucht es die Ansage der Schulleitung. Eine klare Regelung, ab wann für Schülerinnen und Schüler zwingend hitzefrei gegeben werden muss, gibt es nicht. Das bedeutet auch: Eine maximal zulässige Höchsttemperatur für Klassenräume ist nicht festgelegt!

Stattdessen handelt es sich immer um eine individuelle Entscheidung. Die Schulleitung muss also entscheiden, ob der Unterricht trotz Hitze noch möglich ist oder ob Schülern anders beholfen werden kann, um mit der Hitze zurechtzukommen.

Außerdem gilt: Hitzefrei kann auch nur für einzelne Klassen gegeben werden, etwa wenn die Bedingungen in bestimmten Klassenräumen schlechter sind, als in anderen. Weniger Hoffnung dürfen sich übrigens Schüler höherer Klassenstufen machen. Bei Schülern der Oberstufe gibt es zumindest offiziell keine Möglichkeit, hitzebedingt früher zu gehen.

Auch Grundschulkinder dürfen wegen der „Verlässlichkeit“ der Betreuung meist nicht ohne weiteres vorzeitig nach Hause. Sollte die Schulleitung hitzefrei verkünden, besteht obendrein weiter die Aufsichtspflicht.

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Hitzefrei bei der Arbeit: Wie stehen die Chancen?

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Das bedeutet auch, dass am Arbeitsplatz eine angemessene Temperatur vorherrschen muss. Mehr als 35 Grad sind laut geltender Arbeitsstättenverordnung nicht akzeptabel. Deshalb müssen Betriebe schon vorher wirksame Maßnahmen ergreifen und beispielsweise die Arbeitszeit verlagern, für Belüftung sorgen oder die Bekleidungsregeln lockern. Weitere Infos gibt es hier: Hitze bei der Arbeit- Wann gibt es Hitzefrei im Büro?

Sollte all das nicht helfen, heißt es von der Gewerkschaft Verdi, dass im Zweifel die Gewerbeaufsichtsämter für die Kontrolle zuständig seien, um im Einzelfall Anordnungen zu erlassen. Im äußersten Fall könnten Anlagen und Maschinen sogar stillgelegt werden.

Ein Recht auf Hitzefrei gibt es jedoch nicht – selbst wenn die Temperaturen höher als 35 Grad liegen. Nur wer sich temperaturbedingt unwohl fühlt, darf nach Hause gehen, braucht jedoch womöglich ein Attest.

Vulnerable Gruppen, darunter auch Schwerbehinderte, Schwangere oder chronisch kranke Mitarbeiter können schon bei geringeren Temperaturen Maßnahmen vom Chef verlangen, um für Abkühlung zu sorgen.