Hannover. Nach der Testpflicht-Abschaffung für den Einzelhandel soll dies für die Außengastronomie gelten. Eine Ansteckungsgefahr sei im Freien gering.

Zusätzlich zur geplanten Abschaffung der Negativ-Testpflicht für den Einzelhandel fordert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Niedersachsen dasselbe für die Außengastronomie. Er könne nicht verstehen, dass nicht gleichzeitig auch die Negativ-Testpflicht für den Besuch gastronomischer Außenbereiche abgeschafft werde, sagte Dehoga-Präsident Detlef Schröder am Freitag.

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Einzelhandel und Außengastronomie sollen gleich behandelt werden

Eine Ansteckungsgefahr sei im Freien so gut wie nicht gegeben, sagte Schröder. Das bedeute, dass auf gastronomischer Außenfläche ein Ansteckungsrisiko noch einmal niedriger einzustufen sei als in geschlossenen Räumen. Schröder forderte die Landesregierung deshalb auf, Einzelhandel und Außengastronomie gleich zu behandeln.

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In Niedersachsen ist die Aufhebung der Testpflicht für den Einzelhandel in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ab Dienstag nach Pfingsten geplant. Für den Besuch der Außengastronomie bleibt die Testpflicht aber zunächst bestehen.

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