Hannover. Alle weiteren Beschränkungen bleiben in Niedersachsen zumindest noch für eine Woche bestehen. Dann sollen weitere Lockerungen folgen.

Nach einer Lockerung der Corona-Beschränkungen entfällt in Niedersachsen von diesem Dienstag an die Testpflicht für den Einzelhandel in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50. Dies sieht eine Anpassung der Landes-Corona-Verordnung vor, die von Dienstag an greift. Voraussetzung ist, dass der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird. Bestehen bleibt allerdings die Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie, Lockerungsrufen der Branche für Regionen mit einer Inzidenz unter 50 folgte die Landesregierung nicht.

Maskenpflicht im Einzelhandel bleibt bestehen

Außerdem nach vielfältiger Kritik nicht umgesetzt wurde die Idee eine Aufhebung der Maskenpflicht im Handel in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35. Der Lockerungsschritt war zwar bereits in einem vor zwei Wochen vorgelegten Stufenplan enthalten, hatte aber zu dem Zeitpunkt für keinerlei Diskussion gesorgt, weil eine Inzidenz von 35 da noch fern schien. Als die Landesregierung die Lockerung nun vor Pfingsten umsetzen wollte, regte sich Kritik unter anderem von Einzelhandelsbeschäftigten und der Bundesregierung.

Am Pfingstmontag betrug die Sieben-Tage-Inzidenz (Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche) im landesweiten Durchschnitt in Niedersachsen 45,4. In 30 der 45 Landkreise und Großstädte lag die Inzidenz unter 50, in 14 bereits unter 35. Nächste Lockerungsschritte sollen nach dem Willen der Landesregierung vom 31. Mai an greifen. Der Stufenplan, der dies abhängig von den Inzidenzen im Detail regelt, soll dann in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden.

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Industrie- und Handelskammer pocht auf Aufheben der harten Beschränkungen

Noch am Donnerstagmittag, als in der Regierung um den Kurs bei den Lockerungen gerungen wurde, hatte die Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) auf ein Aufheben der harten Beschränkungen gepocht und auf die Nachbarbundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen verwiesen. „Wir fordern im ersten Schritt, die Testpflicht im Einzelhandel und in der Außengastronomie unverzüglich auszusetzen, wie es auch in unseren Nachbarbundesländern der Fall ist“, sagte IHKN-Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt.

Wie es aus der Regierung hieß, wurde zunächst nur dem Ruf des Handels nach Lockerungen gefolgt, weil dieser nach Experteneinschätzung kein Treiber des Infektionsgeschehens ist. Der von der Regierung erarbeitete Stufenplan 2.0 mit der etappenweise Lockerung weiterer Beschränkungen soll nun in die neue Landes-Corona-Verordnung eingearbeitet werden, die statt am Samstag, dem 29. Mai, erst am Montag, dem 31. Mai, greifen soll. Der Stufenplan sieht bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 weitere Lockerungen in Gesellschaft und Wirtschaftsleben vor.

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