Braunschweig. Das Oberlandesgericht hatte das Land verurteilt, den im Göttinger Organspendeskandal freigesprochenen Arzt mit 1,2 Millionen Euro zu entschädigen.

Im Verfahren um eine Entschädigung für den im Göttinger Organspendeskandal freigesprochenen Arzt sieht das Land Niedersachsen von weiteren Rechtsmitteln ab. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig werde das Land keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag mit. Das Oberlandesgericht habe die Berufung des Landes als überwiegend unbegründet angesehen. Ende Oktober hatte das Gericht das Land dazu verurteilt, dem Mediziner rund 1,2 Millionen Euro zu zahlen.

Das Land Niedersachsen hatte sich in dem Berufungsprozess am OLG gegen die Entschädigungszahlung an den Mediziner gewehrt. Das Oberlandesgericht bestätigte aber im Wesentlichen das Urteil des Landgerichts Braunschweig, das dem Arzt im vergangenen Jahr eine Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro zugesprochen hatte. (Az.: 11 U 149/19)

Prozess um früheren Chirurgen der Göttinger Uniklinik erregte bundesweit Aufsehen

2015 war der frühere Chirurg der Göttinger Uniklinik in einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor hatte der heute 53-Jährige fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde nach Zahlung einer Kaution von 500.000 Euro entlassen. Seine Forderung nach der Entschädigung begründete er nicht nur mit der U-Haft und Zinsschäden wegen der Kaution von 500.000 Euro. Es ging ihm vor allem um ein verpasstes Gehalt von 50.000 Dollar pro Monat in Jordanien, wo er eine neue Stelle antreten wollte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hatte angekündigt, die Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob eine Beschwerde eingelegt werden soll. Nach der entsprechenden Prüfung sah die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig nun davon ab.

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