Hannover. Mitglieder der Kammerversammlung stärken Präsidentin Nadya Klarmann vielmehr den Rücken. Der Steller des Abwahlantrags fliegt raus.

Die Präsidentin der vor der Auflösung stehenden Pflegekammer Niedersachsen hat einen Abwahlantrag mit großem Rückhalt überstanden. Mit 23 von 25 Stimmen sprach sich die Kammerversammlung am Mittwoch für Nadya Klarmann als Präsidentin aus, teilte die Kammer in Hannover mit. Vorstandsmitglied Sascha Sandhorst, das den Antrag gestellt hatte, wurde indes mit 22 von 25 Stimmen abgewählt. Er hatte Klarmann vorgeworfen, die Abwicklung der seit ihrer Gründung umstrittenen Kammer beschleunigt und nicht aufgehalten zu haben.

Klarmann war erst im März an die Spitze der Kammer gerückt und hatte die Konflikte schlichten wollen. Die Kammer als Interessenvertretung der Pflegebeschäftigten war 2017 ins Leben gerufen worden und hatte 2018 die Arbeit aufgenommen. Ärger gab es, weil alle Pflegekräfte auch gegen ihren Willen Pflichtmitglieder in der Kammer werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlen sollten. Bei einer allerdings schwach genutzten Online-Befragung stimmten in diesem Sommer schließlich 70,6 Prozent der Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer. Diese wird nun voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2021 aufgelöst.

Mitgliedsbeiträge sollen nach Auflösung der Pflegekammer zurückgezahlt werden

Nach der Entscheidung zur Auflösung solle mit der zugesicherten Rückzahlung der Mitgliedsbeiträge für 2018 und 2019 noch in diesem Jahr begonnen werden, kündigte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) an. „Ich bin zuversichtlich, dass die Landesmittel nun sehr zeitnah bereitgestellt werden und die Pflegekammer noch in diesem Jahr mit der Rückzahlung der ersten Beiträge beginnen kann.“ In der vergangenen Woche hatte der Landtag die Bereitstellung der benötigten vier Millionen Euro beschlossen, um die bereits vor einem Jahr in Aussicht gestellte Beitragserstattung umzusetzen.

Sobald die dafür benötigten Haushaltsmittel bereitstehen, sei es Aufgabe der Pflegekammer, die Beiträge zurückzuerstatten, betonte das Sozialministerium. Die Mitglieder, die Beiträge gezahlt haben, müssten für die Rückzahlung nicht tätig werden, sondern würden von der Kammer kontaktiert.

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