Hannover. Eine neue Corona-Verordnung des Landes regelt, dass die Fleischindustrie ihre Mitarbeiter testen lassen muss. Doch am Anfang gab es Unklarheiten.

In den nächsten Tagen beginnen aufgrund einer Anordnung des Landes Corona-Routinetests unter den Mitarbeitern größerer Schlacht- und Zerlegebetriebe in Niedersachsen. Das Sozialministerium hatte einen entsprechenden Erlass in der vergangenen Woche herausgegeben. Bei einigen Landkreisen gab es aber zunächst Irritationen, weil einige Punkte aus ihrer Sicht nicht klar genug gefasst waren.

Die neue Verordnung stiftete Verwirrung bezüglich der Frage, wo was entschieden wird

So hatten eigenen Angaben zufolge etwa die Landkreise Cloppenburg und Emsland noch Nachfragen an das Ministerium, etwa was die Betriebsgröße angeht. Alle Landkreise hätten in dieser Frage selber Entscheidungen treffen müssen, sagte ein Sprecher des Kreises Cloppenburg. Ein Sprecher des Ministeriums verwies wiederum auf das eigene Ermessen der Landkreise. „Wir haben auch nicht gesagt, die Landkreise sollen testen, sondern die Unternehmen sind verpflichtet, selber zu testen.“

Das Land hatte verfügt, dass in Schlacht- und Zerlegebetrieben nur noch Personen arbeiten dürfen, die mindestens einmal in zehn Tagen negativ auf Covid-19 getestet wurden. Ausgenommen sollen kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten sein. Von der Verfügung sei nicht der Metzger um die Ecke betroffen, stattdessen gehe es um große Betriebe mit vielen Werkarbeitern, erklärte der Ministeriumssprecher: „Der Erlass zielt auf eine ganz bestimmte Organisationsform und Betriebsgröße, um diese großen Ausbrüche zu vermeiden.“

Im Landkreis Osnabrück sind die Betriebe zu klein, um von der Testpflicht betroffen zu sein

Gerade das sei am Anfang nicht klar gewesen, sagte dazu eine Sprecherin des Landkreises Emsland. Zunächst habe es geheißen, dass die Verordnung für sämtliche Schlacht- und Zerlegebetriebe gelte, danach erst sei davon die Rede gewesen, dass es ein Ermessen gebe: „Das ist uns gegenüber aber nicht so deutlich gemacht worden und es steht auch nicht so in dieser Weisung drin.“ Inzwischen seien diese Fragen allerdings geklärt. Mit der Beschränkung auf größere Betriebe schrumpfte die Zahl der betroffenen Unternehmen im Landkreis von 27 auf sechs.

Im Landkreis Osnabrück liegt die Grenze bei zehn Mitarbeitern - bis zu dieser Zahl würden keine Tests angeordnet, sagte ein Kreissprecher. Dieselbe Grenze gilt im Landkreis Cloppenburg - es gebe dort aber kaum Betriebe, die so klein sind, erklärte der Sprecher der Kreisverwaltung. Immerhin gehöre der Landkreis zum Zentrum der deutschen Fleischindustrie. „Die, die diese Größe haben, schlachten im Moment gar nicht“, sagte er - es handele sich dabei etwa um Betriebe, die Weihnachtsgänse schlachten, dafür sei im Moment keine Saison.

Die Labore sind verpflichtet, positive Tests an die Gesundheitsämter zu melden

Die Unternehmen müssen die Tests selber organisieren und bezahlen. Bei positiven Fällen müssen die Labore laut Gesetz automatisch die zuständigen Gesundheitsämter informieren - über positive Fälle würden die Behörden also auf jeden Fall informiert, sagte der Ministeriumssprecher. Er wies aber auch darauf hin, dass die meisten Unternehmen ohnehin schon selber Tests unter ihren Mitarbeitern machen ließen. Die Corona-Infektionen unter Schlachthofmitarbeitern, wie jüngst bei Wiesenhof in Lohne, seien eben durch Tests der Unternehmen selber ans Licht gekommen.

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