Hannover. Veranstaltungen sind in Niedersachsen dann wohl mit bis zu 250 Personen erlaubt. Auch bei Hochzeiten und Beerdigungen werden mehr Gäste erlaubt.

Niedersachsens Landesregierung bereitet zum 8. Juni eine Reihe weiterer Lockerungen der Corona-Auflagen vor. Aus einem Entwurf der neuen Corona-Verordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht hervor, dass unter anderem Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern unter Auflagen wieder erlaubt werden könnten. Das gilt auch für Kulturangebote, während Theater und Kinos weiter geschlossen bleiben sollen.

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Tourismus: Busreisen sollen wieder stattfinden dürfen

Auch für den Tourismus sind weiterreichende Möglichkeiten vorgesehen. So könnten Hotels von kommender Woche an mit einer Auslastung von 80 Prozent planen statt wie bisher mit 60 Prozent. Auch Anbieter touristischer Busreisen sollen ihr Geschäft wieder aufnehmen können. In der Gastronomie könnten Bars wieder Gäste empfangen.

Beerdigungen und Hochzeiten: Mehr Gäste erlaubt

Demonstrationen im Freien wären anders als bisher auch unabhängig von Ausnahmegenehmigungen möglich. Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen könnten statt mit 20 mit bis zu 50 Teilnehmern stattfinden. Nach den Freibädern könnten zudem die Schwimmbäder öffnen. Gelten soll die neue Verordnung bis zum 1. Juli. Es wäre die vierte Stufe in Niedersachsens fünfstufigem Lockerungsplan.

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Opposition kritisiert mangelnde Einbindung des niedersächsischen Landtages

Der Landtag hatte den Entwurf der neuen Verordnung am Dienstag erstmals vorab erhalten, parallel zur Beteiligung der kommunalen Verbände. Vorangegangen war anhaltende Kritik der Opposition an einer ungenügenden Einbindung des Parlaments bei der Festlegung von Corona-Beschränkungen und Lockerungen. Ein förmliches Beteiligungsverfahren des Landtags gebe es dennoch nicht, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums am Mittwoch. Die Abgeordneten hätten aber bis Mittwochabend die Gelegenheit, über die Fraktionen Stellungnahmen und Rückmeldungen zu übermitteln. Diese würden sorgfältig geprüft, ausgewertet und gegebenenfalls berücksichtigt. dpa