Wunstorf. Auf verbindliche Ziele für den Artenschutz in Niedersachsen haben sich die Landesregierung, Umweltschützer und Bauern geeinigt.

Es geht um Blühstreifen, Pestizide und gefährdete Tiere: Die niedersächsische Landesregierung hat sich mit Bauern und Naturschützern auf neue Ziele für den Artenschutz verständigt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Montag in Wunstorf bei Hannover unterzeichnet.

Artenvielfalt in Niedersachsen: Politik und Naturschützer unterzeichnen Vereinbarung

Nach monatelangen Verhandlungen haben für das Land der Ministerpräsident Stephan Weil, Umweltminister Olaf Lies (beide SPD) und Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) unterschrieben. Als Vertreter der Landwirtschaft unterzeichneten Landvolk-Vizepräsident Holger Hennies und der Präsident der Landwirtschaftskammer, Gerhard Schwetje, für die Umweltorganisationen Nabu und BUND die Landeschefs Holger Buschmann und Heiner Baumgarten. „Diese Vereinbarung zeigt, dass die Landwirte Teil der Lösung sind“, sagte Agrarministerin Otte-Kinast. „Nun muss die Umsetzung konsequent vorangetrieben werden“, betonte Baumgarten vom BUND.

Die Vereinbarung steht vor dem Hintergrund eines Volksbegehrens für den Erhalt der Artenvielfalt, das auch von BUND und Nabu unterstützt wird.

Vereinbarung sieht unter anderem mehr Öko-Landbau sowie Einsatz für Insektenvielfalt vor

Unter anderem soll der Anteil des Öko-Landbaus bis 2025 auf 10 Prozent und bis 2030 auf 15 Prozent erhöht werden. Bisher lag der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Niedersachsen erst bei etwas mehr als 4 Prozent - damit hinkt das Land dem bundesweiten Durchschnitt von 9 Prozent hinterher. Gleichzeitig sagt die Regierung den Bauern zu, „einen geeigneten und fairen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile“ sicherzustellen.

Weitere Regelungen betreffen etwa den Schutz von Gewässerrandstreifen, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel und die Bewirtschaftung von Wäldern und Mooren. Bis Jahresende soll zudem ein Aktionsprogramm Insektenvielfalt auf die Beine gestellt werden.

Nabu: Vereinbarung mit Politik macht Artenschutz-Volksbegehren nicht hinfällig

Nabu-Landeschef Buschmann hatte Anfang Mai betont, dass eine Vereinbarung mit dem Land das Volksbegehren nicht überflüssig mache: „Solange ich kein Gesetz beschlossen habe, solange ich nicht wirklich was in der Hand habe, kann ich ein Volksbegehren nicht hergeben.“

Inhaltlich gibt es Unterschiede im Detail. Beispielsweise soll die Quote für den Öko-Landbau bis 2030 bei 20 Prozent liegen statt wie jetzt vereinbart bei 15 Prozent, auch die Randstreifen an Gewässern sollen breiter sein. Entscheidend sind aber formale Unterschiede: Das Volksbegehren ist mit konkreten Gesetzesänderungen hinterlegt, während die Vereinbarung der Landesregierung erst einmal nur eine Ankündigung ist. Und auch parteipolitisch gibt es Unterschiede. So wird das Volksbegehren allen voran von den Grünen getragen. Die Regierungsfraktionen SPD und CDU oder auch das Landvolk unterstützen das Begehren nicht. Mit ihrer Vereinbarung dürften SPD und CDU auch verhindern wollen, dass das Volksbegehren zum Wahlkampfthema wird. /dpa

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