Lüneburg. Etwa die Hälfte ist bereit entschieden, wie ein OVG-Sprecher mitteilte. Unter anderem klagen Sonnen- und Fitnessstudios sowie Tätowierstuben.

Mehr als 100 Eilanträge und Hauptsacheverfahren gegen die Corona-Anordnungen der Behörden sind bislang beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingegangen. Etwa die Hälfte ist bereit entschieden, wie ein OVG-Sprecher in Lüneburg mitteilte. Bis Montagabend waren es genau 103.

Verfahren gegen Corona-Verordnung können Jahre dauern

Von den 54 noch offenen Verfahren seien die weitaus meisten sogenannte Hauptsacheverfahren. Diese eigentlichen Klageverfahren können sich juristisch über Monate oder gar Jahre hinziehen. Bei den Eilverfahren sind aktuell zwölf in Lüneburg anhängig. Aber auch solche Normenkontrolleilverfahren gehen weiter beim OVG ein, etwa von Sonnen- und Fitnessstudios sowie Tätowierstuben. „Zuletzt gingen unter anderem ein Eilverfahren zur Öffnung von Angelteichen und eines zur Öffnung einer Prostitutionsstätte ein“, sagte der Sprecher.

So hatte das Gericht Ende vergangener Woche die Schließung von Fitnessstudios für rechtmäßig erklärt. Der Antrag einer Betreiberin gegen die Corona-Verordnung des Landes wurde abgelehnt. Die Schließungen seien weiterhin als wichtiger Baustein im Kampf gegen das Virus zu sehen, hieß es zur Begründung. Nach weiteren Entscheidungen dürfen Tattoo- und Sonnenstudios aber wieder öffnen.

Gericht setzt grundsätzliche Quarantänepflicht außer Vollzug

Auch andere Eilentscheidungen sorgten für Schlagzeilen. Die grundsätzliche Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende etwa setzte das Gericht Anfang vergangener Woche außer Vollzug und gab damit dem Eigentümer eines Ferienhauses in Schweden Recht. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken beim Einkaufen und im Öffentlichen Nahverkehr müsse vorerst nicht ausgesetzt werden, befanden die Richter Anfang Mai. Viertklässler müssten wie vorgesehen wieder in die Schulen, entschieden sie Ende April. dpa

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