Hannover. Religiöse Versammlungen sollen unter Auflagen wieder möglich sein. Das berieten Niedersachsens Ministerpräsident Weil und die Religionsgemeinschaften.

Nach dem Verbot religiöser Versammlungen wegen der Corona-Epidemie sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 6. Mai an unter Auflagen wieder möglich.

Eine entsprechende Vereinbarung hat Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Mittwoch mit den Religionsgemeinschaften getroffen, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Zunächst war selben Tag der 7. Mai als Stichtag verkündet worden.

Der Zugang zu den Gottesdiensten soll je nach Größe des Raums zahlenmäßig begrenzt werden. Auch müsse ein Abstand von mindestens 1,5 Metern stets gewährleistet sein, um die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus einzudämmen.

Bundesweit wollen Bund und Länder unter bestimmten Abstands- und Hygieneregeln wieder Gottesdienstbesuche erlauben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz vereinbart. Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis wieder möglich sein.

In Niedersachsen seien religiöse Feiern darüber hinaus mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kommune bereits ab sofort wieder möglich, ergänzte die Staatskanzlei.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in einem Eilentscheid das bisherige kategorische Verbot von religiösen Versammlungen in Niedersachsen aufgehoben und die Möglichkeit von Ausnahmen im Einzelfall eingeräumt hatte.

Das Niedersächsische Sozialministerium hat in den vergangenen Tagen mit den großen Kirchen, aber auch mit den Verbänden der muslimischen Gemeinschaften Hygienepläne vorbereitet, wie die Staatskanzlei erklärte. Die Landesregierung und die Glaubensgemeinschaften dankten den Gläubigen für ihre Geduld während der Schließung von Kirchen, Synagogen und Moscheen. Zu Ostern, zum Pessachfest und dem Start des Ramadan waren religiöse Zusammenkünfte dadurch nicht möglich. /dpa

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