Wolfsburg. Wegen der Geschäftsöffnungen verfügt die Stadt, Mund und Nase zu bedecken. Das ruft auch Kritik hervor.

Der Krisenstab der Stadt Wolfsburg hat sich nach der neuen Landesverordnung, wonach Geschäfte mit nicht mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ab Montag wieder öffnen dürfen, für einen landesweiten Alleingang entschieden – und führt ab Montag die Maskenpflicht in Geschäften sowie öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und Bussen ein. Die Pflicht gilt ab sofort mit einer Übergangsfrist von einer Woche bis zunächst zum 6. Mai. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Die Maskenpflicht ist Bestandteil einer Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg, die aufgrund der neuen Weisung des Landes Niedersachsen am Wochenende überarbeitet wurde, ebenfalls bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai, befristet ist, aber jederzeit verlängert werden kann.

Oberbürgermeister Klaus Mohrs erklärt dazu: „Ich verstehe gut, dass sich die Wolfsburgerinnen und Wolfsburger freuen, dass sie wieder mehr Bewegungsfreiraum bekommen und wieder in mehr Geschäften einkaufen können. Auch für die Wirtschaft ist das sehr wichtig.“

Die Ausbreitung des Virus aber sei noch lange nicht gestoppt: „Wir müssen weiterhin gut Acht geben, dass wir uns nicht gegenseitig anstecken und die Risikogruppen sowie unser Gesundheitssystem nicht gefährden. Deshalb halten wir es für wichtig, dass dort, wo jetzt wieder einige Menschen auf relativ engem Raum zusammen kommen, Mund und Nase bedecken.“ Der Krisenstab glaube nicht, dass es reiche, sich in Bussen und Geschäften einzig auf die Einhaltung des 1,5-Meter-Abstandes zu verlassen.

Mohrs betont: „Auch ich habe mich schon an das Tragen einer Maske gewöhnt. Ich bin zuversichtlich, dass es den anderen ähnlich gehen wird. Das zeigen auch die Erfahrungen aus Jena, wo es schon seit zwei Wochen eine Maskenpflicht gibt.“ Dort sei auch die Zahl der Neuinfektionen besonders gering.

Das Tragen der Maske gilt jeweils für Besucher sowie für die, die an den jeweiligen Orten arbeiten.

Wer wo eine Maske tragen muss…

1. In Lebensmittelgeschäften, auf Wochenmärkten, beim landwirtschaftlichem Direktverkauf, in Hofläden, Getränkemärkten, Abhol- und Lieferdiensten, beim Großhandel mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs, in Bau- und Gartenmärkten, beim Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, in Poststellen, Banken, Sparkassen und an Geldautomaten, in Tankstellen, Kraftfahrzeug- oder Fahrrad-Werkstätten, Reinigungen, Zeitungsverkaufsstellen, Waschsalons, Verkaufsstellen für Fahrkarten für den Öffentlichen Personenverkehr, Blumenläden, Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel, Buchhandlungen genauso wie in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens – Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker oder Drogerien.

2. Beim Arzt, Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Osteopathen oder bei der Hebamme sowie bei der Blutspende.

3. In Krankenhäusern, Pflege- und Rehaeinrichtungen – abgesehen vom Personal für die, die als Besucher zugelassen sind (werdende Väter oder Angehörige von Palliativpatienten).

4. Bei der Begleitung und Abholung von Kindern im Rahmen einer Notbetreuung von Schulen, Kindertageseinrichtungen oder anderen Betreuungseinrichtungen.

5. In Behörden wie dem Rathaus oder Gerichten.

6. Im öffentlichen Personennahverkehr, einschließlich Taxen.

7. Auf Schulhöfen sowie in Schultransporten. In Schulgebäuden wird ein Tragen einer Alltagsmaske dringend empfohlen.

Was als Maske gilt…

Als Alltagsmaske im Sinne der Allgemeinverfügung gilt „jeder Schutz vor Mund und Nase, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie“. Ausreichend sind daher laut Stadt auch aus Baumwolle selbst geschneiderte Masken. Und wer so schnell keine Maske zur Hand hat, könne zunächst auch ein Tuch oder einen Schal nutzen.

Wo Masken erhältlich sind…

Masken sind nach Angaben der Stadtverwaltung im Einzelhandel erhältlich, auch an den großen Einkaufszentren in Wolfsburg. Sie können ebenso selbst genäht werden. Mohrs: „Viele Wolfsburgerinnen und Wolfsburger nähen und tragen bereits Masken. Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an solche Alltagsmasken zu kommen.“

Wo Masken nicht erforderlich sind…

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt nicht bei Bewegung unter freiem Himmel, insbesondere Spaziergängen und Sport. Ferner sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit.

In den sozialen Medien wird die Maskenpflicht heftig diskutiert: Viele sehen die flächendeckende Versorgung mit Masken nicht gesichert, andere halten die Maßnahme für übertrieben oder zu spät, mancher will jetzt zum Einkaufen in die umliegenden Kreise fahren – andere dagegen sehen es positiv als Zeichen von Verantwortung und Respekt gegenüber den Mitmenschen.

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