Braunschweig. Selbstständige, Freiberufler, Firmen und Kultur-Einrichtungen mit bis zu 249 Mitarbeitern können Zuschüsse beantragen, wenn sie in Not sind.

Die Stadtverwaltung hat jetzt die Rahmenbedingungen für den städtischen Härtefallfonds vorgelegt. Er richtet sich an Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler sowie Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und weitere Einrichtungen, die durch die Corona-Krise existenziell bedroht sind. Sie können dann einen Antrag auf Soforthilfe stellen, wenn sie nicht oder nicht ausreichend von den Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder, vom Kurzarbeitergeld oder von weiteren Unterstützungsleistungen profitieren.

Der Fonds soll zunächst ein Volumen von drei Millionen Euro haben. Bei Bedarf könnte er aufgestockt werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Für Selbstständige, Freiberufler sowie Unternehmen und kulturelle Einrichtungen mit bis zu 249 Beschäftigten gilt folgende Staffelung:

- weniger als 6 Erwerbstätige: bis zu 3000 Euro (hierzu gehören auch Solo-Selbstständige),

- weniger als 10 Erwerbstätige bis zu 5000 Euro,

- weniger als 50 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro,

- weniger als 250 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro

Bis zu 6000 Euro für Musikgruppen

Außerdem will die Stadtverwaltung auch Kulturschaffende unterstützen, denen zum Beispiel durch coronabedingt abgesagte Engagements Einnahmen wegbrechen. Sie könnten demnach bis zu 5000 Euro erhalten, für Musikgruppen und künstlerische Ensembles soll die Förder-Obergrenze bei 6000 Euro liegen.

„Diese fehlenden Einnahmen sind in den Bundes- und Landes-Rettungsschirmen in der Regel nicht förderfähig“, heißt es in der Pressemitteilung. Darüber hinaus sollen Kulturschaffende für bereits angefallene Kosten für Projekte, die nun nicht mehr oder nur verändert durchgeführt werden können, Kompensationen von bis zu 1000 Euro erhalten. Die zugrundeliegenden Vereinbarungen müssen bis zum 13. März 2020 abgeschlossen worden sein.

Ab der nächsten Woche könnten Anträge möglich sein

Über die Richtlinie für den Fonds muss jetzt der Verwaltungsausschuss entscheiden, dem neben der Verwaltungsspitze auch Vertreter aller Ratsfraktionen angehören. Laut der Stadtverwaltung soll der Beschluss spätestens Anfang kommender Woche gefasst werden. In den darauffolgenden Tagen soll das Antragsverfahren dann im Internet freigeschaltet werden.

Die Antragsteller müssen dann Folgendes übermitteln: Eine unterschriebene Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite), eine Kopie der Gewerbeanmeldung, sofern es sich um ein meldepflichtiges Gewerbe handelt, und eine Kopie eines Bewilligungsbescheids über Soforthilfen im Rahmen der Corona-Pandemie (z. B. Bescheid der NBank), sofern bereits vorhanden.

Außerdem müssen laut der Stadtverwaltung die aufgrund der Corona-Krise entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder die Liquiditätsengpässe durch Eidesstattliche Versicherung auf den Antragsformularen bestätigt werden. Darüber hinaus müsse der Antragstelle die erwarteten laufenden Einnahmen und Ausgaben für die nächsten drei Monate schätzen. Die Stadt behalte sich eine Überprüfung vor.

Kulturschaffende und Kultureinrichtungen müssen außerdem darlegen, wie hoch der finanzielle Ausfall durch Absagen von Engagements, Ausstellungen, Publikationen und Präsentationen ist – und zwar in Form von Verträgen und Absage-Informationen. Ebenso müssten die Kostennachweise für verbrauchte Aufwendungen oder angefallene Kosten vorgelegt werden.

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„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kulturdezernates, des Wirtschaftsdezernates und der Wirtschaftsförderung haben in den vergangenen Wochen viele Unternehmen und Kulturschaffende in der Krise beraten“, sagt Oberbürgermeister Ulrich Markurth laut der Pressemitteilung. „Dabei und in Gesprächen mit den Kammern und Verbänden haben wir Bereiche identifiziert, in denen die Rettungsprogramme von Bund und Land Lücken aufweisen. Mit dem Vorschlag für einen eigenen Soforthilfefonds greifen wir diese Lücken auf.“

Das Förderprogramm sei für die Verwaltung ein Projekt, das in dieser Dimension hinsichtlich des Aufwandes und des dynamischen Umfelds noch nie durchgeführt wurde. Es gebe noch keine Erfahrung, welche finanziellen, technischen und personellen Ressourcen zur Abwicklung erforderlich seien. Zudem habe man viele juristische Aspekte mit Blick auf das Wettbewerbsrecht und EU-Regelungen berücksichtigen müssen.

Die Verwaltung betont in ihrer Beschlussvorlage, dass sie eine unbürokratische und schlanke Abwicklung sicherstellen wolle.

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