Wolfsburg. Bestatter in Niedersachsen kommen immer schwerer an Desinfektionsmittel. Der Sprecher des Bestatter-Landesverbands fordert eine Lösung.

Angesichts der Corona-Krise wollen Bestatter in Niedersachsen als sogenannte systemrelevante Berufsgruppe eingestuft werden.

„Solange wir da nicht dazugehören, bekommen wir immer mehr Schwierigkeiten, an Desinfektionsmittel zu kommen“, sagte der Sprecher des Landesverbandes der Bestatter, Markus Gebauer. Die ausreichende Verfügbarkeit sei enorm wichtig für die Arbeit.

Gesundheitsministerium: Keine allgemeine Liste systemrelevanter Berufe

Die Ausbreitung des Coronavirus stelle auch die Bestatter vor große Herausforderungen. „Vor allem die persönliche Betreuung fehlt“, erklärte Gebauer, selbst Inhaber eines Beerdigungsinstituts in Wolfsburg. Vieles müsse am Telefon geklärt werden. Zudem seien weite Anreisen schwierig. Oft erfahren die Bestatter Gebauer zufolge trotz der emotionalen Situation viel Verständnis von Angehörigen und Freunden.

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es, dass es keine allgemeine Liste systemrelevanter Berufe gebe. Gleiches gelte für die sogenannte kritische Infrastruktur, bei der die Landesregierung ebenfalls nicht festlege, welche Bereiche dazuzählen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert kritische Infrastrukturen als Organisationen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung etwa erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Corona-Krise: Trauerfeiern nur im kleinen Kreis möglich

Derzeit werden nach Angaben des Bestatterverbandes vor allem Urnenbeisetzungen um einige Wochen verschoben. „Bei Erdbestattung sind Verschiebungen dagegen schwierig“, sagte Gebauer.

Aufgrund der Schließung vieler Kapellen fänden Trauerfeiern oft im kleinen Kreis im Freien statt. In der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums heißt es, dass die Begleitung Sterbender und die Teilnahme nur im engsten Familienkreis zulässig ist. Trauerfeiern und Beerdigung dürfen und sollen dem Ministerium zufolge durchgeführt werden. dpa

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