Ausgangssperre klingt im ersten Moment zweifellos nach Unrechtsstaat. Und daher ist es gut, dass Gerichte die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall prüfen können. Im Fall der Region Hannover hatten die Lüneburger Richter offenbar große Zweifel, dass es sich bei dieser Corona-Maßnahme um eine alternativlose Entscheidung, eine „Ultima ratio“, handelte.

Daraus abzuleiten, die Maßnahme an sich verfehle das Ziel, die dritte Welle der Pandemie zu brechen, ist aber unlauter. Vielmehr hatten die Richter ein Problem mit der Ausgestaltung der Verordnung durch die Hannoveraner Behörden. Das ist ein Unterschied, denn andere Gerichte, wie das Verwaltungsgericht Hamburg, urteilten in der gleichen Frage ganz anders. Sie hielten diese Form der zeitlich begrenzten Bewegungseinschränkungen ihrer Bürger für gerechtfertigt.

Fakt ist: Wollen wir Corona endlich in den Griff und die Inzidenzen in den Keller bekommen, sollten wir ihre Treiber eindämmen. Das sind zuallererst Mobilität und Kontakte. In den Kommunen, die hohe Inzidenzen haben, scheint das aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zu funktionieren. Daher ist es richtig, dass hier anders agiert wird als dort, wo es kaum Ansteckungen gibt. Und zur Wahrheit gehört auch: Die triftigen Gründe – wenn Kind oder Tier krank sind, die Arbeit ruft oder auf das Abendgebet nicht verzichtet werden kann – sind auch in den wenigen nächtlichen Stunden, für die die Ausgangssperre gilt, nicht außer Kraft gesetzt.