„Weniger hoch wäre der finanzielle Bedarf, wenn mehr Menschen gegen Elementarschäden versichert wären.“

Impfpflicht, Versicherungspflicht – unsere Lebensweise und ihre Auswirkungen zwingen uns im Augenblick dazu, viel über Pflichten nachzudenken: Darf es eine Pflicht zur Corona-Impfung geben? Können wir für Immobilienbesitzer eine verpflichtende Versicherung gegen die Schäden von Naturkatastrophen ins Gesetzbuch schreiben? Bei der Impfung wäre eine Pflicht ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen. Er oder sie könnte nicht mehr frei über seinen eigenen Körper bestimmen – ein No-Go für mich.

Bei der Versicherungspflicht sieht es da schon anders aus: Auch sie wäre ein Eingriff in die Grundrechte und Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen. Zwar ist beispielsweise auch die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – sie dient allerdings dem Schutz der anderen, nicht dem Schutz des eigenen Hab und Guts wie es bei der Elementarschadenversicherung wäre.

Allerdings: Bei jeder Katastrophe vom Ausmaß der Flut in NRW oder Rheinland-Pfalz springt der Staat bislang mit Hilfsgeldern ein – und somit auch der Steuerzahler und der Nicht-Immobilien-Besitzer. Die Kosten tragen alle. Das ist solidarisch und richtig – weniger hoch wäre der finanzielle Bedarf aber, wenn mehr Menschen gegen Elementarschäden versichert wären. Dafür brauchen sie Zugang zum Versicherungsschutz.

Die Versicherungsunternehmen sollten deswegen verpflichtet werden, jedem Immobilienbesitzer – auch dem, der direkt an Oker oder Schunter wohnt oder in der Drei-Flüsse-Stadt Passau – den Elementar-Schutz anzubieten. Wenn sich dann immer noch nicht so gut wie jeder Immobilienbesitzer versichert, sollte man erneut über eine Versicherungspflicht sprechen.