„Sie sollten nicht unter prekären Bedingungen leben, die eine neue Radikalisierung fördern.“

Leonora war 15 Jahre alt, als sie aus ihrem Heimatdorf im Südharz verschwand, um sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Ein Teenager, der sich von den Botschaften der Dschihadisten blenden ließ. Nun ist sie eine von drei Frauen mit ihren Kindern, die die Bundesregierung aus Lagern in Nordsyrien zurückgeholt hat. War das richtig angesichts der Gefahr, die von solchen IS-Rückkehrerinnen möglicherweise ausgeht? Ja!

Deutschland ist in der Pflicht, seine Staatsangehörigen zurückzuholen, auch wenn sie des Terrors verdächtigt werden. Rechtlich und auch aus humanitären Gründen. Tatsächlich sind die Bedingungen in den syrischen oder irakischen Gefangenenlagern schlecht: Es gibt zu wenig Wasser und kaum Medikamente, Krankheiten grassieren, die Corona-Pandemie fordert zusätzliche Opfer. Es wäre schlichtweg unmenschlich hinzunehmen, dass vor allem die Kinder dort mit dem Leben bedroht sind. Sie sollten nicht unter prekären Bedingungen leben, die eine neue Radikalisierung fördern.

Viele IS-Rückkehrerinnen werden sich in Deutschland vor Gericht verantworten müssen. Das ist gut so: Mittlerweile ist bekannt, dass Frauen beim IS häufig nicht nur Heim und Familie hüteten, sondern eine aktive Rolle spielten. Sie sind nicht nur verführte Opfer, sondern mitunter auch Täterinnen. Darüber hinaus braucht es aber auch Konzepte, wie wir solche Menschen wieder in die Gesellschaft eingliedern können: gute Programme zur Deradikalisierung und Integration. Nicht wenige kehren aufgrund ihrer Gewalterfahrungen traumatisiert zurück. Wenn sie alleine gelassen werden, werden sie erneut zur Gefahr.