„Es bleibt nur zu hoffen, dass Niedersachsens Bürger in großer Mehrheit nicht auf ihr Recht pochen und auf Raketen und Böller verzichten.“

Ja, natürlich. Wir leben in einem Rechtsstaat. Jeder darf klagen, wenn er seine Rechte massiv beschränkt sieht. Das unterscheidet uns von Diktaturen, die staatliche Interessen mit anderen Mitteln durchsetzen können.

Doch was das Lüneburger Oberverwaltungsgericht im Namen des Volkes nun entschied, ist grenzwertig – und in Zeiten einer Pandemie hochgefährlich. So kippte es das von der Landesregierung angeordnete Feuerwerksverbot. Es stelle keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme dar. Dem Eilantrag eines Rechtsanwalts wurde damit stattgegeben. Ein bundesgesetzlich beschlossenes Böllerverkaufsverbot bleibt indes bestehen. Mutmaßlich, so zeigt die Entscheidung, war dieser Teil der Verordnung ein politischer Schnellschuss mit handwerklichen Mängeln. Doch mit Blick auf die Corona-Toten und überlastete Kliniken war Eile und eine klare Linie gefragt.

Das Signal aus Lüneburg ist daher fatal. Die schon zuvor den Schuss nicht gehört hatten, werden sich ermutigt fühlen, weiter Zweifel an den Corona-Maßnahmen zu säen. Das ist bitter. Es bleibt nur zu hoffen, dass Niedersachsens Bürger in großer Mehrheit nicht auf ihr Recht pochen – und auf Raketen und Böller verzichten, ebenso wie auf zu viele Kontakte an Silvester. Oder wollen wir uns 2021 von Lockdown zu Lockdown hangeln? Ein tiefschwarzer Himmel zum Jahresstart wäre ein gutes Signal.