„Wer in Deutschland Verbrechen begeht und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist, hat seine Aufenthaltsberechtigung verwirkt.“

Ein Syrer flieht nach Deutschland und wird zum Verbrecher. Er greift Ordnungskräfte an. Er begeht Körperverletzung. Er wirbt um Mitglieder für den unmenschlichen „Islamischen Staat“. Er kündigt sogar Straftaten an. Aber er darf bleiben und mit einem Messer in der Tasche unbeobachtet durch die Stadt laufen? Weil der Staatsschutz „davon ausgeht“, dass er nach einer Haftentlassung erst mal „sein Leben regeln will“?

Man kann unserem zutiefst humanen Recht auf Asyl nichts Schlimmeres antun, als zuzulassen, dass Einwanderer in Deutschland Verbrechen verüben und auch noch mit dem Status der Duldung belohnt werden. Solche Entscheidungen gefährden die Sicherheit der Bürger. Sie sind Wasser auf die Mühlen der Rechten. Und sie sind vor allem verantwortungslos gegenüber den vielen friedlichen Flüchtlingen, die für sich und ihre Kinder in Deutschland eine neue Existenz aufbauen wollen.

Ein Prinzip muss – in allen Bundesländern – konsequent gelten: Wer in Deutschland Verbrechen begeht und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist, hat seine Aufenthaltsberechtigung verwirkt und muss abgeschoben werden. Gehört haben wir diese Forderung schon oft, aber es fehlt am Ende die Kraft zur Durchsetzung.

Dass Syrien kein Abschiebeland ist, mag formal richtig sein. Aber das ist nach der Mordtat von Dresden für keinen Bürger mehr nachvollziehbar. Es ist die Aufgabe der Politik, für derart gefährliche Täter eine Abschiebung nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu organisieren. Wenn die Gesetze das nicht hergeben, dann muss man sie eben ändern.

Der Schutz der eigenen Bevölkerung muss in solchen Fällen klar über dem Täterschutz stehen. Sonst kippt auch beim Tolerantesten das Verständnis für eine liberale Flüchtlingspolitik, auf die wir eigentlich stolz sein dürfen.