“Die Sache hat sich hochgeschaukelt und bindet Kräfte, die sicher sinnvoller genutzt werden könnten. So wirklich verstehen kann das kaum einer.“

So wirklich verstehen kann das kaum einer. Da sitzt ein junger Mann in Untersuchungshaft, der Tee verkauft hat. Tee aus Hanf zwar, also Cannabis, aber Tee, der keinen Rausch verursacht. So jedenfalls die bisherigen Analysen.

Die Sache ist vertrackt.

Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs offenbar Hinweise erhalten, dass in der Hanfbar Marihuana zum Rauschkonsum verkauft würde. Nachdem die Analysen ergeben hatten, dass der Tee gar nicht berauschen kann, argumentierte die Behörde, dass unverarbeitete Hanfteile wie Blüten, Blätter und Stängel grundsätzlich unter das Betäubungsmittelgesetz fielen – ganz unabhängig von der Höhe ihres THC-Gehalts, also jenes Wirkstoffs, der einen Rausch auslöst. Die Strafverfolgungsbehörden berufen sich auf einen Passus im Gesetz, den der Anwalt der Gegenseite anders auslegt. Nun messen beide Seiten ihre Kräfte. Der Hanfbar-Betreiber und sein Sprecher haben die Behörden nach deren Einschreiten aufreizend frech herausgefordert und mit respektlosen, markigen Sprüchen provoziert – und vor allem nach mehreren Razzien den umstrittenen Tee stets sofort wieder in die Regale gestellt. Die beiden sind sich sicher, einen gerechten Kampf zu führen für das Wohlergehen ihrer Kunden. Wie übereifrige Missionare versuchen sie, der Hanfpflanze Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Doch die Gesetze werden nicht in Braunschweig gemacht, und in ihrer hartnäckigen Verweigerung, den umstrittenen Tee aus dem Sortiment zu nehmen, hat die Hanfbar der Staatsanwaltschaft keine Wahl gelassen. Denn nach dem Legalitätsprinzip muss die Behörde handeln. Die Sache hat sich hochgeschaukelt und bindet Kräfte, die sicher sinnvoller genutzt werden könnten. So wirklich verstehen kann das kaum einer.