Hildesheim. Ingo Meyer bleibt wie Urte Schwerdtner bis Ende Oktober 2031 an der Stadtspitze. In Braunschweig beträgt die Amtszeit des OB wie geplant 5 Jahre.

Was haben Urte Schwerdtner in Goslar und Ingo Meyer in Hildesheim gemeinsam? Nun: Sie sind beide bis Ende Oktober 2031 als Oberhaupt ihrer Stadt gewählt und wussten vorher nicht, dass sie für weit mehr als neun Jahre ihr Amt bekleiden. Die Goslarer Wahlpanne ist also kein Einzelfall. Auch in der Domstadt staunt der geneigte Wähler nun, was er mit seinem Votum eigentlich entschieden hat, berichtet die „Goslarsche Zeitung“.

Zur Erinnerung: In Goslar wird in der Woche nach der Stichwahl bekannt, dass SPD-Frau Schwerdtner nicht für vier Jahre und zehn Monate, sondern sogar für neun Jahre und zehn Monate gewählt ist. Ursache ist, dass der aktuelle Amtsinhaber Dr. Oliver Junk (CDU) am 22. September 2013 noch für acht Jahre gewählt wurde. Er trat die neue Wahlzeit am 1. Januar 2014 an und ist bis Ende 2021 im Amt.

Das Gesetz besagt jedoch, dass die Amtszeit an die fünfjährigen Wahlperioden der Räte angepasst werden soll. Fünf Jahre ist aber das Minimum bei der sogenannten Synchronisierungsregel.

Der Blick geht nach Hildesheim: Dort tritt der parteilose Ingo Meyer (52) als Kandidat für ein Bündnis aus CDU, SPD und Grünen an und erzielt ebenfalls am 22. September 2013 gegen den bisherigen Amtsinhaber Kurt Machens 53 Prozent der Stimmen. Seine erste Amtszeit beginnt sogar erst am 1. Februar 2014 und läuft bis Ende Januar 2022. Er ist also jetzt für weitere neun Jahre und neun Monate gewählt. Die Bestätigung erhielt die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ übrigens am Mittwoch prompt aus dem Rathaus, nachdem die „Goslarsche Zeitung“ den Tipp zum Nachforschen gegeben hatte.

Unterschied zu Goslar: Mit Meyer bleibt der aktuelle Oberbürgermeister auf dem Chefsessel, so dass der Übergang kaum spürbar sein dürfte. Und weil sich Meyer bereits am 12. September im ersten Wahlgang gegen vier Mitbewerber mit 58,64 Prozent durchsetzt und das Ergebnis am 20. September verkündet wird, ist auch die zweiwöchige Frist für einen Einspruch bereits abgelaufen.

In Braunschweig „alles korrekt“

In Hildesheim hat Meyer das Thema nach eigenen Angaben bereits vor einiger Zeit vom Wahlamt der Stadt mehrfach prüfen lassen, aber die Auskunft erhalten, es gehe bei der Wahl nur um eine Amtszeit bis 2026, berichtet die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“. Wegen der Ereignisse in Goslar habe Meyer die Verwaltung nun um weitere Erkundigungen gebeten. Er sei von der neuen Entwicklung überrascht und freue sich über die längere Amtszeit. Er habe sich vorher auf die Aussagen verlassen, die er im Rathaus erhalten habe. „Aber andere Verwaltungen hatten das offensichtlich auch nicht auf dem Schirm“, erklärte Meyer mit Blick auf Goslar. Mit Kritik aus der Bevölkerung rechne er nicht.

In der Stadt Braunschweig gibt es – entgegen erster Gerüchte am Mittwoch – solche Probleme und dieses Thema nach Anfragen der Redaktion nicht. Der Fall liege auch deshalb anders, weil es in Braunschweig keine Fusionsbestrebungen wie anderswo gegeben habe, erklärte Oberbürgermeister und Verwaltungschef Ulrich Markurth unserer Zeitung. Seine Amtszeit endet am 31. Oktober, weil dann auch die Legislaturperiode des bisherigen Rates endet. Dann übernimmt Nachfolger Thorsten Kornblum – und zwar für eine fünfjährige Amtszeit bis zur Kommunalwahl 2026.

Wie unsere Zeitung erfuhr, soll die Rechtmäßigkeit auch der Braunschweiger Abläufe rund um die Oberbürgermeisterwahl auch zwischen städtischer Rechtsabteilung und Juristen im niedersächsischen Innenministerium abgestimmt und geprüft worden sein. Oberbürgermeister Markurth trat sein Amt am 1. Juli 2014 an – die Amtszeit hätte normalerweise acht Jahre betragen können. Durch die gesetzliche Harmonisierung von Kommunal- und OB-Wahlen in Niedersachsen war seine Amtszeit indes auf sieben Jahre und vier Monate verkürzt.

Das Justiziariat der Stadt Braunschweig teilte unserer Zeitung auf Anfrage am Abend mit: „Ulrich Markurth ist somit bei der Wahl im Jahr 2014 ,für die Restdauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten‘ gewählt worden, also für die Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Oktober 2021.“ Dies gelte insbesondere deshalb, weil die gesetzlichen Übergangsvorschriften für die Wahl von Markurth nicht anwendbar waren. Er sei demnach im Jahr 2014 auch nicht für acht Jahre gewählt worden. Für Ulrich Markurth selbst ist das keine Frage: „Kein Thema, bei uns ist alles korrekt.“