Karlsruhe. Die Berechnungsgrundlage ist verfassungswidrig, sagen die Richter. Für eine Reform gibt es verschiedene Modelle, die Zeit drängt.

Unser Leser Martin Kaemmer fragt:

Wird die Grundsteuer voraussichtlich höher oder niedriger ausfallen?

Die Antwort recherchierte Jens Gräber mit unseren Agenturen

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine schnelle Neuregelung der Grundsteuer und setzt dem Gesetzgeber dafür eine Frist bis Ende 2019. Die Berechnungsgrundlage ist verfassungswidrig und völlig überholt, entschied der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe. Die Frage unseres Leser liegt nahe: Wird es nun teurer oder billiger? Welche Auswirkungen das Urteil auf Grundstückseigentümer und Mieter hat, ist aber noch unklar. Viele Details sind noch nicht geregelt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz versicherte: Steuererhöhungen soll es für sie nicht geben.

Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) drängte zur Eile: „Wir brauchen jetzt schnell eine einfache und transparente Neuregelung für eine verfassungsfeste Grundsteuer.“ Für lange Diskussionen bleibe keine Zeit, der Zeitplan des Verfassungsgerichts sei „ambitioniert“. Die niedersächsischen Kommunen könnten auf die Steuer keinesfalls verzichten, da sie eine wesentliche Einnahmequelle sei. Eine Neuregelung müsse deshalb auch „aufkommensneutral“ sein – also nicht weniger Geld in die Kassen spülen als bisher. Hilbers plädierte für ein „wertunabhängiges Einfachmodell“, sofern das verfassungsrechtlich machbar sei. Der niedersächsische Bauminister Olaf Lies (SPD) mahnte, Mieter dürften im Ergebnis nicht stärker belastet werden als bisher.

Bundesweit fallen rund 35 Millionen Grundstücke unter die Grundsteuer. Sie trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Damit sollen sie sich unter anderem an den Kosten der Infrastruktur beteiligen. Der Ertrag: aktuell fast 14 Milliarden Euro pro Jahr.

Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung seien seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden, kritisierten die Richter. Sie verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied das Gericht. „Die Besteuerung entfernt sich immer weiter von den aktuellen, realen Verhältnissen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Der Einheitswert definiert den Wert eines Grundstücks zu einem festgelegten Zeitpunkt – für Westdeutschland ist dies das Jahr 1964, für Ostdeutschland das Jahr 1935.

Eigentlich sollen alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden. Das ist aber seit der letzten Hauptfeststellung in Westdeutschland von 1964 nie mehr geschehen. Der Gesetzgeber hatte das mit dem großen Aufwand begründet.

Das Problem dabei: Wegen fehlender Neubewertungen kann es sein, dass vergleichbare Grundstücke und Gebäude verschiedener Baujahre völlig unterschiedlich bewertet werden – zum Beispiel weil aus einem Arbeiterstadtteil über Jahrzehnte ein teures In-Viertel geworden ist. Im Hinblick auf die Frage unseres Leser wird eine pauschale Antwort also wohl auch künftig nicht möglich sein: In einigen Gegenden dürften die Steuern durchaus steigen, in anderen wiederum sinken.

Welche Auswirkungen eine Neuregelung auf Immobilienbesitzer und Mieter hat, hängt zudem vom künftigen Modell ab. Nabu und Mieterbund etwa fordern eine Bodensteuer, bei der nur der tatsächliche Wert des Grundstücks ohne Gebäude besteuert wird. Sie soll Spekulation entgegenwirken und Mieter entlasten. Nach dem Modell der Mehrheit der Bundesländer sollen Bodenwert und Gebäude berücksichtigt werden. Verbände wie Haus & Grund sprechen sich gegen eine reine Bodensteuer aus und favorisieren eine Steuer, die sich nur an der Flächengröße orientiert.

Wegen des hohen Aufwands für eine Neufestsetzung der Bemessungsgrundlage können die alten Werte nach einer Neuregelung noch bis zu fünf Jahre weiter genutzt werden, längstens bis Ende 2024, entschied das Gericht.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz will bei der erforderlichen Neuregelung sicherstellen, dass es nicht zu Steuererhöhungen für Grundeigentümer und Mieter kommt. Zudem müsse diese auch sicherstellen, dass die Gemeinden ihre Aufgaben gut wahrnehmen könnten, sagte der SPD-Politiker nach dem Urteil. Die zeitlichen Vorgaben der Richter in Karlsruhe bezeichnete auch Scholz als „sehr ambitioniert“. Das Bundesfinanzministerium will die erforderliche Neuregelung der Grundsteuer gemeinsam mit den Ländern zügig angehen, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, plädierte für das Modell der Bundesländer. „Wir erwarten, dass die Länder in den Finanzämtern in großem Umfang zusätzliches Personal und Sachmittel bereitstellen, um die Arbeit fristgerecht zu schaffen.“

Hier können Sie eine Übersicht der Grundsteuer-Hebesätze der Kommunen in unserer Region herunterladen: