„Politischer Sprengstoff entsteht durch die Tragweite, die eine Reform der Grundsteuer haben wird. Jeder wird betroffen sein.“

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer ist ein Paukenschlag. Zum wiederholten Mal zwingen die Richter die Bundesregierung, offenkundig verfassungswidrige Regelungen zu ändern. Sie haben dafür den engen Zeitrahmen von nur einem Jahr vorgesehen. In dem Druck, der durch diese Frist entsteht, liegt die Brisanz des Urteils. In der Sache war es lange erwartet worden. Eine Neuregelung war und ist überfällig.

Politischer Sprengstoff entsteht durch die Tragweite, die eine Reform der Grundsteuer haben wird. Jeder wird davon betroffen sein – egal, ob er Hausbesitzer, Mieter oder Unternehmer ist. Für Städte und Gemeinden geht es um einen ganz erheblichen Teil – rund zehn Prozent – ihrer unmittelbaren Steuereinnahmen.

Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die einzige Geldquelle, an der die Kommunen selbst wirksam etwas verändern können. Von den 14 Milliarden Euro, die bundesweit jedes Jahr auf diese Weise zusammenkommen werden, wollen alle so viel wie möglich abhaben. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und seine Kollegen in den Ländern werden nun bei der Reform darauf Rücksicht nehmen müssen. Entsprechend kontrovers wird die Diskussion ab jetzt verlaufen.

Es geht um nicht weniger als die Quadratur des steuerpolitischen Kreises, nämlich darum, die Einnahmen der Kommunen nicht zu schmälern und gleichzeitig die Bürger und die Wirtschaft nicht zusätzlich zu belasten. Schon macht das Wort von der heimlichen Steuererhöhung die Runde. Sicher ist: Es wird Gewinner und Verlierer geben. Die sozialen Verteilungswirkungen können erheblich sein. Wie wird eine Lösung aussehen? Am wahrscheinlichsten ist ein großer Kuhhandel auf dem politischen Basar, bei dem sich Kommunen und Länder ihre Zustimmung wieder einmal vom Bund abkaufen lassen.