Osterode. „Steuerhinterziehung in großem Ausmaß“: Die beiden Männer aus dem Altkreis Osterode haben wohl systematisch das Finanzamt betrogen. Prozess gestartet.

Zwei Brüder aus dem Altkreis Osterode, 55 und 58 Jahre alt, müssen sich seit Mittwoch wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Die für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig wirft den beiden Angeklagten vor, in großem Ausmaß Steuern verkürzt zu haben.

„Europäisches Steuersystem ist sehr anfällig für Kriminelle“

Laut Anklage sollen sie sich als Geschäftsführer einer Firma in Osterode zwischen Dezember 2012 und April 2013 an einem sogenannten Umsatzsteuerkarussell beteiligt und damit unberechtigterweise Vorsteuern in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro zum Abzug gebracht haben. Außerdem sollen sie in fünf Fällen Beihilfe zu der Steuerhinterziehung eines dritten Beteiligten geleistet haben.

Das so genannte Umsatzsteuerkarussell ist eine spezielle Masche zur Steuerhinterziehung, bei der sich die Akteure die Besonderheiten des EU-Steuerrechts bei der Erhebung der Umsatzsteuer zunutze machen. „Das europäische Steuersystem ist sehr anfällig für Kriminelle“, sagt der Göttinger Rechtsanwalt Karl-Heinz Mügge, einer der beiden Verteidiger in dem Strafverfahren.

Mehrere Firmen in verschiedenen Ländern beteiligt

Ebenso wie in vielen ähnlich gelagerten Verfahren sollen auch in diesem Fall mehrere Firmen in verschiedenen Ländern beteiligt gewesen sein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war das System der geschäftlichen Beziehungen einzig darauf angelegt gewesen, durch „Luftbuchungen“ grenzüberschreitende Warenbewegungen zu suggerieren, die tatsächlich gar nicht stattgefunden hätten, um auf diese Weise gegenüber dem Finanzamt unberechtigt vermeintliche Vorsteuern geltend machen zu können.

Die beiden Angeklagten sollen mit ihrer Firma in ein solches Fake-System eingebunden gewesen sein, bei dem es um grenzüberschreitende Reihengeschäfte mit Kupferkathoden ging. Laut Anklage wurden die Kupferkathoden nicht tatsächlich veräußert und geliefert, sondern lediglich auf dem Papier durch eine Reihe von Unternehmen geschleust, darunter auch die Firma in Osterode.

Kupferkathoden sind wohl nie in Osterode gelandet

Die von den Angeklagten vertretene Handelsgesellschaft habe Scheinrechnungen über den Ankauf von Kupferkathoden mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten und solche auch erstellt. Obwohl sie gewusst hätten, dass diesen Rechnungen keine tatsächlichen Warenlieferungen und Geschäftsvorfälle zugrunde lagen, hätten sie vom Finanzamt die entsprechende Vorsteuer für die vermeintlich erworbenen Waren bezogen.

Tatsächlich seien die Kupferkathoden nie in Osterode gelandet. Die von der Gesellschaft ausgestellten Rechnungen über den vermeintlichen Weiterverkauf der Kupferkathoden seien dann von den angeblichen Erwerbern ebenfalls zum unberechtigten Vorsteuerabzug verwendet worden.

Verfahren gegen Ehefrau nicht eröffnet

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auch die Ehefrau des 55-Jährigen angeklagt, zu diesen Taten Beihilfe geleistet zu haben. Diese war Gründerin und auch Gesellschafterin der Firma in Osterode gewesen. Das Gericht hatte das Verfahren gegen sie aber nicht eröffnet, da bei ihr kein hinreichender Tatverdacht bestehe.

Nach Verlesung der Anklage erörterten die Prozessbeteiligten eventuelle Möglichkeiten einer prozessverkürzenden Verständigung. Ob es dazu kommt, wird sich am nächsten Prozesstag in zwei Wochen zeigen.