Osterode. Der Winter naht und mit ihm die Gefahr von Frostschäden an Wasserleitungen. Netzbetreiber Harz Energie gibt Tipps, damit es nicht soweit kommt.

Der erste Frost ist da und birgt die Gefahr, an Wasserleitungen und Wasserzählern teure Schäden zu verursachen. Bei dauerhaft niedrigen Temperaturen rät die Harz Energie Netzgesellschaft deshalb dazu, Leitungen und Zähler vor Frostschäden zu schützen.

Heizung im Winter nie ganz zudrehen

Das geht ganz einfach mit wenigen Handgriffen: In der kalten Jahreszeit sollten Häuser und Wohnungen ausreichend geheizt werden. Insbesondere in schlecht isolierten Wohnungen können Rohre schnell zufrieren.

„Drehen Sie die Heizung nie ganz zu, damit das Wasser in den Rohren immer zirkulieren kann. Schließen Sie Kellerfenster und -türen, da häufig auch Zugluft zu eingefrorenen Zählern führt“, rät Axel Baum, Leiter Assetmanagement Anlagen Wasser, beim regionalen Netzbetreiber.

Garten und Garage nicht vergessen

Besonders frostgefährdete Leitungsteile, Bauwasseranschlüsse und ungeschützte Armaturen sollten durch das Umwickeln oder Abdecken mit Textilien oder Schaumstoff geschützt werden. Wer im Herbst in Garten, Garage und Stall die Leitungen noch nicht abgesperrt und vollständig entleert hat, sollte dies jetzt nachholen. Pumpen sollten abgebaut und frostsicher gelagert werden.

„Mit diesen wenigen Handgriffen vermeidet man Beschädigungen oder sogar das Platzen der Leitungen. Wichtig ist, dass die Hähne der entleerten Leitungen geöffnet bleiben, um ein Anfrieren der Dichtungen und ein Platzen der Armaturen zu verhindern“, erklärt Baum.

Was tun wenn die Wasserleitung zufriert?

Ist die Leitung erst einmal zugefroren, ist guter Rat oft teuer. Auf keinen Fall darf zum Auftauen offenes Feuer verwendet werden. Besser geeignet sind ein Heizlüfter oder ein Föhn. Auf keinen Fall sollte die Auftautemperatur Handwärme übersteigen.

Doch auch wenn dadurch der Frost in der Leitung beseitigt werden kann, ein Wermutstropfen bleibt: Der Wasserzähler muss anschließend in jedem Fall ausgewechselt werden. Die Kosten dafür hat der Hauseigentümer zu tragen.