Osterode. Bei einer Kontrolle durch die Polizei stellten die Beamten fest, dass der Osteroder deutlich angetrunken war.

Angetrunken darf man auch nicht Fahrrad fahren – diese Erkenntnis musste jetzt ein 39-jähriger Osteroder machen. Der Mann befuhr am Abend des 13. Juli gegen 17 Uhr mit seinem Rad den Kreisverkehr Steiler Ackerweg, ohne auf den vorfahrtsberechtigten PKW, welcher sich im Kreisverkehr befand, zu achten. Der PKW-Fahrer musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern, abbremsen sowie nach links einlenken.

Strafverfahren wurde eingeleitet

Daraufhin wurde der Fahrradfahrer von der Polizei angehalten und kontrolliert. Während des Gespräches stellten die Beamten fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Der freiwillig durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,9 Promille. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.