Herzberg. 2,9 Millionen Erklärungen liegen den Finanzämtern in Niedersachsen vor. Grundstückseigentümer erhalten zwei Bescheide – wohl aber nicht so bald.

Das Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz informiert in einem Schreiben über den aktuellen Stand der für 2025 geplanten Reform der Grundsteuererklärung. Ferner informiert die Behörde darüber, was mit ausstehenden Erklärungen geschieht und wann mit der neuen Grundsteuer zu rechnen ist.

Finanzamt Northeim-Herzberg bittet Bürger, von Nachfragen abzusehen

Am 31. Januar endete für alle Grundstückseigentümer die siebenmonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Inzwischen lägen in den niedersächsischen Finanzämtern etwa 2,9 Millionen Erklärungen vor, heißt es von Seiten des Finanzamtes. Die Behörde bittet daher um Verständnis, dass nicht alle Bescheide zeitnah versendet werden könnten. Dafür verantwortlich seien unterschiedliche Faktoren, wie zum Beispiel aktueller Arbeitsanfall oder Rückfragen zu Steuerpflichten. Die Verantwortlichen des Finanzamtes Northeim-Herzberg bitten deshalb die Bürger „zunächst von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand von Erklärungen und Einsprüchen oder auch einer Eingangsbestätigung möglichst abzusehen“.

Allen Grundstückseigentümern würden zwei Bescheide zugeschickt werden: der Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge (auf den 1. Januar 2022) und der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (auf den 1. Januar 2025) – dieser würde auch an die Kommunen weitergeleitet.

Mit den Bescheiden ist keine Zahlungsaufforderung verbunden

Wichtig sei laut Finanzamt: Mit den Bescheiden sei keine Zahlungsaufforderung verbunden. „Erst im Jahr 2025 erhalten die Grundstückseigentümer dann von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer“, so das Finanzamt.

Obwohl die Reform keine Kosten verursachen soll, könnte es zu Belastungsverschiebungen kommen, welche zu einem Mehr oder einem Weniger an Steuer für den Einzelnen führen könne, so die Verantwortlichen weiter. Verantwortlich für die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer seien die Gemeinden, die einen gemeindeweiten, einheitlichen Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag der Finanzämter anwenden würden.

„Die bisherigen Hebesätze gelten nur noch bis zum Jahr 2024 und dürfen danach nicht mehr angewendet werden. Die Gemeinden müssen ganz neu rechnen und dabei auch einen aufkommensneutralen Hebesatz, also einen Hebesatz, der sich ergäbe, wenn die Höhe des Grundsteueraufkommens gleich bliebe, veröffentlichen“, heißt es von der Behörde. Damit stünde die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer frühestens im Jahr 2024 fest.

Ausstehende Erklärungen müssen weiterhin nachgereicht werden

Auch nach Ablauf der Frist nehmen die Finanzämter weiterhin Erklärungen entgegen. Der Ablauf der Frist entbinde die Bürger nicht von der Abgabepflicht. „Für ausstehende Erklärungen wird einmalig schriftlich an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert. Nach dieser Erinnerung könnte die Möglichkeit für Verspätungszuschläge im Raum stehen“, heißt es.

Weitere Informationen gibt es unter https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer.

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