Sieber. Schützengericht: Harte Strafen für „Ungehörigkeit“ und „Dreistigkeit“ gab es im Herzberger Ortsteil Sieber. Die Bilanz.

Mit dem traditionellen Schützengericht endete das diesjährige Schützenfest in Sieber. Wer von den zu verurteilenden Übeltätern und Delinquenten glaubte, Rainer Diedrich würde bei seinem dritten Einsatz als Richter zurückhaltend und zaghaft Recht sprechen, musste bald erkennen, woher der Wind wehte. Er überraschte sogar „Staatsanwalt“ Eberhard Schaub mit fundierten Sachkenntnissen bei den Einzelfällen.

Wenn „Richter“ Diedrich seine Sentenz „Das geht gar nicht!“ ausgesprochen hatte, blieb den Übeltätern meist nur noch „zahlen und fröhlich sein!“ Diedrich und er seien laut Schaub immun gegen Anfechtungen – meistens. Zur Seite stand den Beiden wie immer der „Schützengerichtsvollzugsbeamte“ Andreas Reicher. Er hatte so manches Mal seine Mühe, die Angeklagten an die Anklagebank zu bekommen, da sie zu flüchten drohten.

Im ersten Fall ging es um ein Fehlverhalten des Schützenbruders Sven Ruppe. Nachdem die Sieberaner Schützen sich am Festumzug in St. Andreasberg beteiligt hatten, zog es sie noch auf den Festplatz. Dort amüsierten sie sich eine Weile und ergänzten die beim Umzug verlorene Flüssigkeit. In der Folge meinte Sven Ruppe, es nicht mehr zum vereinbarten Abfahrtsplatz zu schaffen, da auf dem Weg dorthin eine etwas steilere Anhöhe bewältigt werden musste. So rief der noch amtierende Schützenkönig Sven Ruppe den Busfahrer an und bat ihn, ihn auf der Strecke nach Sieber aufzunehmen. Als Grund dafür schob er einen weiteren Schützenbruder vor, der angeblich seiner Hilfe bedurfte. Dass er selbst entweder konditionell oder durch Alkoholgenuss angeschlagen war, verschwieg er. Dies brachte ihm eine Strafe von 10.000 Schützentalern ein.

Im nächsten Fall musste Mathias Scholla auf der Anklagebank Platz nehmen. Er hatte einen als Blumenkübel fungierenden ausgehöhlten Baumstamm umgestaltet. Dabei hatte er die dafür zuständige Person nicht informiert und dazu noch die Blumen vertrocknen lassen. Als Krönung habe er dem nahegelegen Wald Blumen entnommen und diese eingepflanzt. Da Verteidigungsversuche nichts nutzten, zahlte er die Strafe von 7.500 Schützentalern.

In einem weiteren Fall kamen die beiden sogenannten „Autokosmetiker“ Dietmar Reicher und Dirk Lüer vor den Kadi. Die beiden „bleiverseuchten Gehirne“, so Staatsanwalt Schaub, hatten bei den vergangenen Kreismeisterschaften in Duderstadt eine mutmaßlich liegengebliebene Kopfbedeckung eines Sieberaner Schützen mitgenommen. Dabei stellte sich später heraus, dass die Mütze einem Herzberger Schützen gehörte, dem sie auch zurückgegeben wurde. Diese Begebenheit werfe ein schlechtes Licht auf die Sieberaner Schützen, so Richter Diedrich. Die Strafe dafür betrug jeweils 5.000 Schützentaler.

Dietmar Reicher wurde Majestätsbeleidigung vorgeworfen, weil er dem Ketteputzen ohne Abmeldung fern geblieben war. So wurde er zur Zahlung von weiteren 10.000 Schützentalern verdonnert.

Mit viel Beifall bedankten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Gerichtsteam und bei der Blaskapelle Sieber.