„Ich bin über die klare Formulierung des Gesetzes erfreut: In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig.“

Manchmal hat man Rechte und weiß es selbst gar nicht. So jedenfalls ging es mir bei der Frage des Fotografierens in öffentlichen Ratssitzungen. Insoweit könnte ich dem Ratsmitglied, das mir einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung vorwarf, dankbar sein, denn erst dadurch wurde ich auf die eindeutigen Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes aufmerksam. Die rechtlichen Bestimmungen zum Fotografieren und insbesondere zu Persönlichkeitsrechten sind mittlerweile sehr komplex und auch für Journalisten mitunter schwer zu überblicken. Darum bin ich über die klare Formulierung des Gesetzes erfreut: In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig.