Göttingen. Wie steht es um die Reaktivierung von Sirenen? Der Göttinger Kreistag debattiert Bevölkerungsschutz.

Spätestens seit den katastrophalen Hochwasserereignissen des vergangenen Sommers stehen sie wieder im Blickfeld der Bevölkerung und somit auf der Agenda der Politik: die Warnsirenen für den Katastrophenschutz. Der Krieg in der Ukraine dürfte das Bedürfnis nach einer guten Sicherheitsinfrastruktur weiter steigen lassen. Und nachdem der bundesweite Warntag 2020 schief ging und im Folgejahr gar ausfiel, sollen im kommenden September die verschiedenen Warnmittel nun wirklich getestet werden. Dabei gibt es mittlerweile modernere Kanäle als Sirenen: Heute warnen etwa Smartphone-Apps oder das Internet.

Nicht zuletzt die Lehren aus gescheiterten Frühwarnsystemen bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal aber ließen Forderungen nach den alten Sirenen wieder aufkommen – die waren in unserer Region großenteils gar nicht mehr einsatzfähig: Für eine zentral gesteuerte Warnung der Bevölkerung seien sie ungeeignet, hieß es im August 2021 von der Göttinger Kreisverwaltung; als Behörde für den Katastrophenschutz zuständig.

Wie weit ist die Prüfung der alten Sirenen im Landkreis?

Die Verantwortung für die Sirenen aber liegt bei den Gemeinden. Der Landkreis prüfe jedoch „die Nutzung der noch vorhandenen Sirenen für den Einsatz im Rahmen des Bevölkerungsschutzes“, hieß es damals. Dafür mussten die vorhandenen Anlagen gesondert programmiert werden – das sollte bis zu diesem Frühjahr umgesetzt werden.

Nun steht das Thema auch wieder auf der Tagesordnung des Kreistags: Die Kreistagsfraktion der CDU hat dazu eine Anfrage für die Sitzung am 11. Mai eingereicht. Darin wird unter anderem gefragt, mit welchen Mitteln ein gleichwertiges Schutzniveau der Bevölkerung im gesamten Landkreis gewährleistet werde, da die Sirenen im Altkreis Osterode oft stillgelegt seien. „Die Gemeinden, in denen Sirenen deaktiviert worden sind, brauchen dringend Planungssicherheit. Die Sirenen müssen wieder in Betrieb genommen werden“, erklärt Karin Wode von der CDU das Anliegen.

Daran schließen auch die weiteren Fragen an, inwieweit der Landkreis sich an der Instandsetzung und Ausstattung bei der Alarmierung in den Gemeinden beteiligt – denn die sind ja eigentlich selbst zuständig. „Sollte in den Städten und Gemeinden, die keine Sirenen in Betrieb haben, über eine Anschaffung und Installation nachgedacht werden, wird dies vom Landkreis ausdrücklich begrüßt“, hieß es im vergangenen Jahr von der Verwaltung. Ob „begrüßen“ hier „bezahlen“ bedeutet, wird sich zeigen.