Bad Lauterberg. Haus und Grund: Rauchmelderpflicht wird zu lax gehandhabt. Gericht in Göttingen verhandelt Fall, bei dem es nach einem Brand ein Todesopfer gab.

Über aktuelle Rechtsthemen informiert der Verein Haus und Grund Bad Lauterberg und Umgebung in seinem jüngsten Rundschreiben an die Mitglieder. Der Grund ist, dass der April-Stammtisch ausfallen musste. Sonst hätte der Vorsitzende Andreas Körner vor Ort berichtet.

Rauchmelder noch wichtiger als Feuerlöscher

In einem Fall geht es um die Problematik der Rauchmelder. „In Niedersachsen sind Rauchmelder seit 2016 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung grundsätzlich der Mieter selbst“, teilt der Vereinsvorstand mit.

„Rauchmelder warnen bei einem entstehenden Brand mit einem lauten akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt. So können nach dem Alarm wichtige Sekunden für die Flucht genutzt werden, die ohne Rauchmelder verloren gehen würden. Die Initiative ,Rauchmelder retten leben’ weist auf die Studie ,Wirksamkeit der Rauchwarnmeldepflicht’ hin, wonach bei Bränden pro Jahr durchschnittlich 68 Personen vor dem Tod gerettet werden. Die flächendeckenden Rauchmelder-Pflichten haben das Brandsterberisiko extrem gesenkt. Es hat sich herausgestellt, dass Rauchmelder noch wichtiger als Feuerlöscher sind.“

Aktueller Fall in Göttingen

„Zurzeit wird in Göttingen ein Fall wegen vorgeworfener, fahrlässiger Tötung verhandelt, bei dem es nach einem Brand Anfang Dezember letzten Jahres ein Todesopfer gegeben hat und sich herausgestellt hat, dass im Haus keine Rauchmelder vorhanden waren. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, gegen den Vermieter ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung einzuleiten. Begründet wird dies mit der Tatsache, dass die Wohnung keine Brandmeldeanlage/Rauchmelder aufwies. Laut Niedersächsischer Bauordnung ist es Sache des Vermieters, diese zu installieren. Immer wieder muss festgestellt werden, dass die Rauchmelderpflicht zu lax gehandhabt wird“, heißt es weiter.

Dieses anstehende Verfahren zeige die Ernsthaftigkeit der Vorsorge, aber auch die Gefahr für den Vermieter in Bezug auf eine strafrechtliche Relevanz. Körner: „Ich kann daher nur immer wieder dringend dazu raten, die Rauchmelderinstallationspflicht ernst zu nehmen und auch die Wartungserfordernisse gut protokolliert durchzuführen. Diese können auf den Mieter übertragen werden, müssen jedoch nicht.“

Neuer Kooperationspartner

Den Mitgliedern wird zudem mitgeteilt, dass der Verein einen weiteren Kooperationspartner hat: ConRath’s Entrümpelungsservice in Bad Sachsa. Es handele sich um „um einen Service bezüglich Hausräumung oder Wohnungsentrümpelung inklusive Entsorgung. Probleme bezüglich der Räumung verwahrlost zurückgelassener Mietwohnungen, beim Ankauf neuer Objekte oder zum Beispiel im Erbfall stellen sich in letzter Zeit zunehmend.“