Windhausen. Weil es sich um eine Landesstraße handelt, gelten gesonderte Regelungen – Ortsrat will eventuell Unterschriften sammeln

Manchmal genügt vielleicht nur das Versetzen von Verkehrsschildern um einige Meter, um in einem Ort für ein bisschen mehr Sicherheit zu sorgen. Doch bürokratische Vorgaben und Regelungen erschweren dies oftmals. Das zeigte sich auch im jüngsten Ortsrat von Windhausen. Die Fraktion PRO Windhausen hatte den Antrag gestellt, die Strecke, auf der Tempo 30 im Kurvenbereich gilt, zu erweitern, nämlich in Richtung Bad Grund bis hinter die Bushaltestelle und in Richtung Teichhütte bis vor den DRK-Kindergarten.

Ziel: Sicherheit für Kinder erhöhen

Den Antrag trug Bernd Hausmann vor, der betonte, dass morgens an der Bushaltestelle die Kinder gewöhnlich nicht artig in Reihe auf den Bus warten, sondern natürlich mitunter auch toben und schubsen würden. „Manchmal kommen die Kinder dem Straßenrand sehr nahe“, so Hausmann. Außerdem mache das das Tempo-30-Schild hinter dem Kindergarten auch keinen Sinn. Eine Erweiterung der Geschwindigkeitsreduzierung würde in dem gesamten Bereich für mehr Sicherheit sorgen, und größere Schilder wären auch hilfreich. Außerdem schlug Hausmann vor, dass bei der nächsten Verkehrsschau auch der Ortsrat mit dabei sei. Sozusagen vorauseilend für die Sitzung, hatte der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, den Landkreis Göttingen um eine Stellungnahme gebeten. Dazu sagte der Landkreis, dass die gewünschte Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Kindergartens im Rahmen einer Verkehrsbesichtigung behandelt worden sei. Dieser Antrag sei mit der Begründung abgelehnt worden, weil die L524 ihre Funktion als klassifizierte Landesstraße erfüllen müsse und sich an der Unteren Harzstraße lediglich der Parkplatz zum Kindergarten befinde. Mithin würden die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto dorthin gefahren und könnten anschließend unmittelbar in das Kindergartengebäude gehen. Die Kinder müssten daher nicht selbstständig die Landesstraße queren.

Demnach sei die Erweiterung des geschwindigkeitsbeschränkten Bereichs nicht erforderlich. Was die Bushaltestelle betreffe, habe die Verkehrsschau vom Oktober 2021 ergeben, dass die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund der vorhandenen Doppelkurve angeordnet worden sei und nicht im Zusammenhang mit Maßnahmen der Schulwegsicherheit zu verstehen seien. Das Vorhandensein einer Bushaltestelle, die auch von Schülern genutzt werde, allein begründe die Erforderlichkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung nicht, so der Landkreis.

Landkreis sieht keine Probleme

Einschränkungen der Schulwegsicherheit würden im Bereich der Bushaltestelle seitens Verkehrskommission jedenfalls nicht gesehen. „Die Sichtverhältnisse sind in diesem Bereich gut, die Erkennbarkeit der Bushaltestelle ist gegeben“, begründete der Landkreis. Ob im Bereich des Kindergartens eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich und verkehrsrechtlich zulässig sei, soll aber noch einmal geprüft werden.

Dazu sagte Dietzmann, dass er die Antwort des Landkreises zumindest im Bereich der Bushaltestelle nachvollziehen könne, denn schließlich habe man in der Gemeinde viele Bushaltestellen, die dann womöglich dieselben Regelungen in Anspruch nehmen würden. Hausmann zeigte sein Unverständnis für die Antwort des Landkreises, und Heiko de Vries (CDU) sagte, dass dieser Wunsch seit langem immer mal Thema gewesen sei. „Den Antrag kann man nur unterstützen, und die Antwort vom Landkreis kenne ich, ich weiß nicht, wie oft ich die schon gehört habe“.

Man einigte sich darauf, den Antrag zunächst auszusetzen und die erneute Antwort des Landkreises bezüglich des Kindergartens abzuwarten. Vielleicht könne man dann dem Thema etwas Druck machen mit Unterstützung der Eltern und einer Unterschriftensammlung, so de Vries.

In der Sitzung ging es auch um den Haushaltsplan. Wie Dietzmann dazu berichtete, handele es sich in Windhausen um Investitionen im Bereich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, der Errichtung eine Photovoltaik-Anlage auf dem Rathaus und aufgrund der Einführung der halbanonymen Grabstätten mit Stelen in Höhe von 5.000 Euro.