Gittelde. Die Grundsteuerreform ist Thema eines weiteren Vortragsabends der Siedlergemeinschaft Gittelde

Im Gemeindezentrum begrüßte der stellvertretende Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Gittelde, Winfried Kippenberg, im Namen des anwesenden 1. Vorsitzenden Helge Güttler Mitglieder und Gäste zu einem weiteren Vortrag zum Thema Grundsteuerreform. Die Gemeindesteuerreform betrifft alle Grundstückseigentümer. Referent des Abends war erneut Landesgeschäftsführer Tibor Herczeg vom Verband Wohneigentum Niedersachsen.
Tibor Herczeg stellte kurz die Arbeit des Verbandes vor. Der Verband Wohneigentum Niedersachsen ist Interessenvertreter zugleich Verbraucherschützer/-berater (z.B. Rechts- und Steuerberatung, Bau-Finanzierungsberatung, Fachberatung Garten, Bau-, Sanierung und Energie) für Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentums. Früher führte der Verband den Namen „Deutscher Siedlerbund“. Er betonte, dass der Verband mit seinen Siedlergemeinschaften über 75 Jahre gelebte Gemeinschaft vermittelt. In 39 Kreisgruppen mit 430 Gemeinschaften werden mehr als 42.000 Mitglieder mit ihren Familien betreut.

Die Grundsteuerreform sei zwingend notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die derzeitige Grundsteuer-Erhebung nicht mehr mit dem Recht im Einklang sieht. Der Bundestag mit eine neue Rechtsgrundlage mit einer Öffnungsklausel beschlossen. Alle Bundesländer haben inzwischen entsprechende Landesgesetze verabschiedet. Niedersachsen hat sich für das „Flächen-Lage-Modell“ entschieden. Grundstücks- und Gebäudeflächen, wertunabhängige Äquivalenzzahlen, Lage der Grundstücke fließen in die neue Bewertung ein. Bei der Lage des Grundstücks werde eine gute oder schlechtere Teilhabe berücksichtigt. Der Lagefaktor sei auch zugleich eine mittelbare Vermögenssteuer, betont Tibor Herczeg. An Beispielen der Stadt Hannover zeigte er die Bedeutung dieses Faktors auf.

Der Bodenrichtwert wird aktuell ermittelt und ist nicht gleich der Verkehrswert. Die Grundsteuerreform soll unterm Strich zu keiner höheren Grundsteuer führen. Die ab 2025 einzunehmende Grundsteuer einer Kommune soll nicht höher sein als im Jahr 2024. Ausdrücklich betonte er jedoch, dass es durchaus möglich und zulässig ist, dass ein Grundstückseigentümer mehr Grundsteuer zahlen muss, während die Kommune von einem anderen Grundstückseigentümer künftig weniger Grundsteuer erhebt.

Zahlen genau überprüfen

Landesgeschäftsgeschäftsführer Tibor Herczeg appellierte an Grundstückseigentümer, dass sie in den Bescheiden des Finanzamts und der Kommune die enthaltenden Zahlen genau überprüfen. Sie sind Grundlage des ab 2025 gültigen Grundsteuer-Bescheides. Wenn Zahlen unrichtig sein sollten, dann sollte jeder Eigentümer fristgerecht Rechtsmittel einlegen. Die Steuermesszahlen werden je nach Nutzung mit dem Faktor 0,5 für Wohngebäude bewertet, während Nicht-Wohngebäude mit dem Faktor 1,0 bewertet werden. Das Finanzamt hat mit jedem Informationsschreiben zur Grundsteuer und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe ein Aktenzeichen und die Bezeichnung der Grundstückslage sowie eine Kennziffer mitgeteilt. Diese Angaben werden bei der Abgabe der Erklärung benötigt. Die Erklärung muss bis 31. Oktober 2022 beim zuständigen Finanzamt eingereicht sein.

Weitere Daten und Hinweise sind im Internet etwa kostenlos unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de erhältlich. Angaben zu Wohn- und Nutzflächen finden die Grundstückseigentümer in Mietverträgen, in der Bauakte, in Kaufverträgen und im Schriftverkehr mit der Kommune.

Kostenpflichtige Grundbuchauszüge werden nicht benötigt, weil die Daten den vorgenannten Unterlagen entnommen werden können.

Weiter ging der Referent auf die Wohnflächenberechnung nach der entsprechenden Verordnung ein und betonte, wenn keine Zahlen vorliegen, dann muss aufgemessen werden. Deshalb empfahl Tibor Herczeg für eine baldige Ermittlung und Zusammenstellung der Daten. Weiter sprach er sich für die Online-Abgabe der Daten per Elster aus. Mit diesem Programm werde man gut durch die Erklärungsbogen geführt. Deshalb sollte – soweit noch nicht registriert – mit der Registrierung bei „Elster“ begonnen werden. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder Grundeigentümer ein E-Mail und per Post ein Zugangscode vom Finanzamt. Dieses Verfahren kann bis zu 14 Tage dauern. Herczeg empfahl vor der Online-Abgabe, den Erklärungsbogen auszudrucken und handschriftlich auszufüllen. Dieses Verfahren erleichtere die Online-Abgabe. Die Erklärung kann nur der Grundstückseigentümer, ein Steuerberater oder ein Wohneigentumsverwalter vornehmen. Jeder Grundstückseigentümer darf die Hilfe eines Angehörigen in Anspruch nehmen, wenn er selbst nicht mit einem PC umgehen kann.

Der Verband Wohneigentum Niedersachsen oder der Lohnsteuerhilfeverein dürfen nur beraten. Die Erklärung dürfen sie nicht abgeben.