Bad Grund. Die Grundsteuerreform ist Thema eines Vortragsabends der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ Bad Grund. So berechnet man sie.

Trotz der großen Sommerhitze kamen sehr viele interessierte Mitglieder und Gäste zum Vortragsabend der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ in den Vereinsraum „Altes Rathaus“ in Bad Grund, um sich über die Grundsteuerreform zu informieren. Zu Beginn des Abends mussten noch Stühle herbeigeschafft werden, denn mit einem so großen Interesse hatte die Siedlergemeinschaft nicht gerechnet.

Steffen Brakebusch als stellvertretender Vorsitzender der Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ und zugleich als Vorsitzender der Kreisgruppe Harz im Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWE), freute sich über den überaus guten Besuch und stellte auch den Referenten des Abends Tibor Herczeg, Landesgeschäftsführer des VWE, vor.

Warum die Grundsteuerreform?

Kurz zeigte der Referent auf, warum die Grundsteuerreform notwendig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die gesetzlichen Grundlagen für rund 35 Millionen Grundstücke in der Bundesrepublik neu bewertet werden müssen.

Weil der Bundestag das Bundesgesetz mit einer Öffnungsklausel versehen hat, können die Länder vom Bundesgesetz abweichen. Von dieser Möglichkeit hat das Land Niedersachsen Gebrauch gemacht und das Flächen-Lage-Modell als Gesetz am 7. Juli 2021 beschlossen.

Tibor Herczeg erläuterte die Verwendung der Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird und diesen auch zustehe. Bei der Bewertung eines Grundstücks sollen die Lage, die Nutzungsvorteile, die Umwelt- und die Lebensqualität einfließen. Dabei komme dem vom Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwert eine hohe Bedeutung zu. Bei der Festsetzung des Lagefaktors durch die Gemeinde komme dieser eine besondere Beachtung zu. Immer wieder betonte Tibor Herczeg, dass das Grundsteueraufkommen ab 2025 neutral erhoben werden soll und zu keinen Mehreinnahmen führe.

Finanzamt informiert Grundstückseigentümer

Inzwischen sollte jeder Grundstückseigentümer eine entsprechende Information zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe von seinem zuständigen Finanzamt erhalten haben.

Jeder Grundstückseigentümer hat bis zum 31. Oktober 2022 die erforderlichen Angaben dem zuständigen Finanzamt zu erklären.

Die Erklärung kann nur online eingereicht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Finanzamt gestatten, dass die Erklärung in Papierform abgegeben werden kann.

Dem örtlichen Finanzamt muss erklärt werden: das Aktenzeichen, das zuständige Finanzamt, die Lage der Grundstücks. Diese Angaben teilt das Finanzamt schon mit dem Informationsschreiben mit.

Weiter muss zum Stichtag 1. Januar 2022 erklärt werden, wer Eigentümer – gegebenenfalls Miteigentümer – ist. Angaben zum Grundstück können im Internet z.B. unter https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ abgerufen werden – und dies kostenlos.

Weiter muss die Erklärung enthalten die Wohnflächen, die Nutzfläche der Gebäude für gewerbliche oder sonstige Zwecke.

Grundsteuer-Erklärung: Eine Fleißaufgabe – so geht’s

Für die Wohnflächen sind dabei hilfreich die Bauunterlagen, der Kaufvertrag, der oder die Mietverträge. Liegen diese Unterlagen nicht vor, dann muss zum Zollstock gegriffen werden und die Flächen müssen vermessen werden. Für Terrassen, Wintergärten, Balkone, Garagen und Kfz-Stellplätze gelten Sonderregelungen, die im Internet des Landesfinanzministeriums nachgelesen werden können.

Gegenüber dem Bundesmodell ist in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell gesetzlich festgelegt. Die vom Eigentümer in seiner Grundsteuererklärung angegebenen Flächen werden mit den gesetzlich vorgegebenen wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt.

Die Summe der Flächenansätze wird weiter mit dem Lage-Faktor multipliziert. (Fläche des Bodens x Äquivalenzzahl 0,04 Euro + Gebäudeflächen x Äquivalenzzahl 0,50 Euro) x Lage-Faktor. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser Grundsteuermessbetrag wird dem Eigentümer und der Kommune mitgeteilt.

Dieser Betrag ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Er wird mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz (Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer) multipliziert.

  • Nächster Vortrag zum Thema: Am Mittwoch, 25. Juli, 17 Uhr, findet im Vereinsraum Altes Rathaus, Markt 18, Bad Grund, ein zweiter Vortrag zum Thema Grundsteuerreform statt. Dazu lädt die Siedlergemeinschaft „Grüne Tanne“ alle Mitglieder und interessierte Gäste ein.
  • Steuerberater Markus Bruns wird in seinem Vortrag schwerpunktmäßig auf die Fragen „Wo und wie erhalte ich nicht mehr vorhandene Daten zum eigenen Objekt?“ eingehen.
Tibor Herczeg, Landesgeschäftsführer des Verbands Wohneigentum Niedersachsen (VWE), während seines Vortrags.
Tibor Herczeg, Landesgeschäftsführer des Verbands Wohneigentum Niedersachsen (VWE), während seines Vortrags. © HK | Winfried Kippenberg

Die Aufgaben des VWE

An diesem Abend wurde deutlich, dass der VWE die Heimat für das eigene Zuhause ist, für mehr Beratung, mehr Service und mehr Vorteile für die Eigentümer des selbst genutzten Wohneigentums. Der VWE berät seit mehr als 75 Jahren die Mitglieder. Als gemeinnütziger Verein ist der VWE Interessenvertreter und Verbraucherschützer. So tritt der Verband seit Jahren für die Abschaffung der Straßenausbeiträge ein.

Tibor Herczeg betonte, dass die Politik sich inzwischen bewege und erkenne mehr oder weniger an, dass Straßenausbaubeiträge unsozial seien. Maßstab der Arbeit des VWE sei, dass die Mitglieder sorgenfrei im eigenen Wohneigentum leben können. Deshalb wird auch eine Rechtsberatung angeboten.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform gibt es im Internet unter https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer