Göttingen. Inzidenzwert unterschreitet an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50.

In Stadt und Landkreis Göttingen gilt die sogenannte 3G-Regel ab Montag, 20. September, nicht mehr. Darüber informierte am die Kreisverwaltung. Grund ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat. Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis hat dies durch eine Allgemeinverfügung formal festgestellt und damit zugleich die Allgemeinverfügung vom 10. September 2021 aufgehoben.

Die Niedersächsische Corona-Verordnung regelt verschiedene Schutzmaßnahmen, die an die Werte von drei Leitindikatoren geknüpft sind: Das sind neben der Inzidenz die Hospitalisierung (Anzahl der Covid-19-Patienten binnen sieben Tagen landesweit) und die Auslastung der Intensivbetten (in den Kliniken landesweit). Dazu gibt es eine Corona-Warnampel. Der Leitindikator Neuinfizierte“ lag im Landkreis Göttingen nach Feststellung des Robert Koch-Instituts an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 50. Am 14. September 2021 betrug der Leitindikator 44,7, am 15. September 2021 42,6, am 16. September 2021 36,7, am 17. September 2021 34,9 und am Sonnabend, 18. September, lag er laut Lagebericht des Robert Koch-Instituts bei 29,9.

„Deshalb gelten die jeweiligen Schutzmaßnahmen der Corona-Verordnung des Landes mit Bezug auf den Leitindikator Neuinfizierte von mehr als 50 nicht mehr“, erklärt die Verwaltung. Sollte der Leitindikator Neuinfizierte von mehr als 50 wieder erreicht werden, werden Stadt und Landkreis Göttingen dies erneut durch eine Allgemeinverfügung feststellen.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Corona-Landesverordnung geregelt. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz ist ein Kennwert, um die Zahl der Neuinfektionen verschiedener Regionen miteinander vergleichen zu können. Von Bedeutung ist sie als einer von drei Leitindikatoren für Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Landesverordnung. (Weitere Leitindikatoren sind die Hospitalisierung und die Belegung der Intensivbetten).

Es gilt ausschließlich der in der Gesamtübersicht des Robert Koch-Instituts (RKI) täglich online veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen und damit für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinde ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle. Die rechtliche Wirkung des Inzidenzwertes für den Landkreis setzt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der RKI-Webseite ein.

Berechnet wird der Inzidenzwert anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen sieben Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gesetzt, die das Statistische Bundesamt mit Datenstand 31. Dezember 2019 ausweist