Frankfurt. Wer seine Girocard oder Kreditkarte im Urlaub verliert, sollte schnell handeln und den Sperr-Notruf 116 116 benachrichtigen.

Wer seine Girocard oder Kreditkarte im Urlaub verliert, sollte schnell handeln und die Zahlungskarten sofort sperren. Aus dem Ausland ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116*) wie im Inland rund um die Uhr erreichbar – mit der entsprechenden Landesvorwahl nach Deutschland. In der Regel ist das 0049 aus dem Festnetz beziehungsweise +49 über das Mobilfunknetz.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: In den USA beispielsweise gilt die Vorwahl 01149. Eine Übersicht der Auslandsvorwahlen gibt es auf www.sperr-notruf.de.

Zur besseren Erreichbarkeit aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050*) verfügbar. Für die Sperrung von Girocards und Kreditkarten sind die Kartendaten nötig. Daher ist es sinnvoll, die IBAN beziehungsweise Kartennummern zu notieren und an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Die PIN hingegen sollte nicht vermerkt, sondern möglichst auswendig gelernt werden. Nachdem die Zahlungskarten gesperrt wurden, empfiehlt es sich, bei Diebstahl auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Neben den Zahlungskarten können über den Sperr-Notruf auch weitere Medien wie etwa Mobilfunkkarten, Online-Banking oder die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises gesperrt werden. Die Sperrung ist wichtig, da im Verlustfall sowohl für den Herausgeber als auch für den Verbraucher finanzielle Schäden und datenschutzspezifische Gefahren drohen.