Gifhorn. Zwei Gifhorner sollen ihren Diakonie-Mitbewohner bestohlen haben. Plötzlich zieht die 23-jährige Angeklagte ihre Aussage wieder zurück.

„Boah, ey“, lautete die Einleitung der Angeklagten bei etlichen Einlassungen vor dem Schöffengericht. Allerdings führte die Befragung durch den Richter zu kaum brauchbaren Ergebnissen. Die 23-Jährige, die in der Diakonie wohnt und unter Betreuung steht, hat wohl ein kognitives Problem, mutmaßte ihr Rechtsanwalt. Ein Gutachten bescheinigte ihr unter anderem eine Intelligenzminderung, Persönlichkeits- und Verhaltensstörung sowie Impulsausbrüche.

Der Vorwurf gegen sie und einen weiteren 43-jährigen Angeklagten lautete: Wohnungseinbruchdiebstahl. In der Nacht zum 1. Juni 2023 soll der Angeklagte die Terrassentür eines anderen Diakonie-Bewohners aufgebrochen haben, sei in die Wohnung eingedrungen, habe das Handy entwendet und ihr gegeben. Sie sei danach in die Wohnung gegangen und habe sich den Laptop genommen. Dies hatte die Angeklagte vor der Polizei und vor ihrem Anwalt vor einigen Monaten gestanden.

Zunächst ist unklar, was der Angeklagte Gifhorner mit der Tat zu tun hatte

Der Angeklagte stritt alle Vorwürfe vehement ab. Das Handy habe der Eigentümer samt Portemonnaie verloren, als man ihn in das Landeskrankenhaus brachte. „Da habe ich ihr das Handy gegeben, weil sie seine Nachbarin ist“, ereiferte sich der Angeklagte. Eingebrochen sei er nicht. Nach einer Unterredung mit ihrem Anwalt nahm die Angeklagte von ihrer Aussage Abstand. Die Tür sei offen gewesen. Wer sie aufgebrochen habe, wisse sie nicht mehr. Sie sei alleine in die Wohnung gegangen.

Das Opfer sagte als Zeuge aus, an dem Tag Alkohol und Tabletten genommen zu haben. Was genau mit seinem Handy und dem Portemonnaie passiert sei, daran könne er sich nicht erinnern. Dass er beides verloren hatte, konnte er nicht ausschließen.

Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter bestätigte, dass es keine objektiven Hinweise darauf gebe, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war. Allerdings war die Terrassentür aufgebrochen worden. Die Angeklagten waren für ihn nicht unbekannt und schon zuvor durch Diebstähle im Bereich der Diakonie aufgefallen.

So urteilt das Amtsgericht Gifhorn

In ihrem Plädoyer stellte die Staatsanwältin fest, dass der Angeklagte „nichts mit dem Fall zu tun“ habe und nicht beteiligt gewesen sei. Die 23-Jährige habe sich dagegen des Wohnungseinbruchdiebstahls schuldig gemacht. Ihr Anwalt stellte den Einbruch in Abrede und sprach von einem einfachen Diebstahl, für den eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung angemessen sei.

Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte wie von der Staatsanwältin beantragt zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss die Verurteilte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte wurde freigesprochen.

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