Braunschweig. Rund 3,6 Millionen Grundstücke sind in Niedersachsen zu bewerten. Ministerium: Möglichst viele sollten „Elster“ nutzen, um Behörden zu entlasten.

Marion Müller aus Salzgitter ist verärgert. Ihr Vater, 83 und wohnhaft in Bad Sachsa, erhielt die Aufforderung zur Grundsteuererklärung. Er verfügt über keinen Internetanschluss – und hierin liegt ein Problem. Denn laut dem Niedersächsischen Landesamt für Steuern sind Grundbesitzer verpflichtet, ihre Angaben elektronisch über das Portal „Elster“ machen. Mit der Bitte um eine Lösung wandte sich Müller an das zuständige Finanzamt Northeim – und erhielt wenig hilfreiche Antworten. Sie fürchtet, dass es in Kürze vielen Menschen so gehen könnte, die wie ihr Vater kein Internet haben.

„Einige wenige“ Formulare bei den Finanzämtern

Auf die Bitte, ihm die Formulare per Post zu schicken, erhielt Müller einen Brief, „in dem auf verschiedenste Wege verwiesen wird, wie man seine Erklärung dennoch über Elster veranlassen könne – etwa per Steuerberater. Auch wird darauf hingewiesen, dass man die Vordrucke im Internet online ausfüllen und ausdrucken könne. Wie das ohne Internet geschehen soll, wird jedoch nicht erklärt.“

Schließlich habe dort gestanden, dass „einige wenige“ Formulare bei den Finanzämtern erhältlich seien. „Mein Anruf bei der Sachbearbeiterin mit der Bitte um Übersendung der Vordrucke brachte die Erwiderung: Die verschicken wir nicht! Die muss sich ihr Vater selbst abholen.“ Von dessen Wohnort zum Finanzamt sind es 51 Kilometer. „Ob mein Vater ein Auto besitzt, fragte die Sachbearbeiterin gar nicht erst.“

Finanzministerium: Hoffentlich ein Einzelfall

Zuständig für die Finanzämter ist der Niedersächsische Finanzminister. Dessen Sprecherin erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass Müllers Schilderung „ein Einzelfall sein sollte“. Schließlich sollten die Finanzämter die papiernen Vordrucke, die ab dem 1. Juli in geringer Zahl vorrätig seien, „in Ausnahmefällen auch zusenden“. Das Ministerium werde den Fall zum Anlass nehmen, „die Finanzämter darauf nochmals hinzuweisen“.

Die Sprecherin betont aber auch: Damit die Grundsteuerreform gelinge, sei es wichtig, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen ihre Erklärung auf elektronischen Wege abgebe. Die Steuerverwaltung bemühe sich deswegen, „die elektronische Abgabe auch Personen zu ermöglichen, die nicht über ausreichend Erfahrungen mit elektronischen Medien verfügen.“ Etwa ist es möglich, die Grundsteuererklärung über den „Elster“-Zugang von Familienangehörigen abzuschicken.

„Ohne digitale Technik nicht zu leisten“

„Die Reform stellt nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer sondern auch die Finanzämter vor große Herausforderungen“, erklärt die Sprecherin. Ohne den Einsatz digitaler Technik sei dies angesichts von rund 3,6 Millionen Grundstücken in Niedersachsen nicht zu leisten. „Elster“, betont sie, habe aber auch Vorteile für die Bürger: Durch die automatische Plausibilitätsprüfung könnten spätere Rückfragen vom Finanzamt vermieden werden.