Berlin. Ab Oktober steigt der Mindestlohn in Deutschland. Damit kommen auch wichtige Veränderungen für Beschäftigte in Minijobs und Midijobs.

  • In Deutschland gibt es bald eine Erhöhung des Mindestlohns
  • Die Erhöhung hat auch einen Einfluss auf Mini- und Midijobs
  • Es gibt unter anderem neue Verdienstobergrenzen

Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf zwölf Euro pro Stunde – von aktuell 10,45 Euro. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die bevorstehende Erhöhung in einer Rede für viele als "möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben" bezeichnet. Doch was bedeutet sie für Menschen mit Minijobs und Midijobs?

Für geringfügig Beschäftigte in Minjobs und Beschäftigte mit Midijobs bringt der neue Mindestlohn ebenfalls Veränderungen mit sich. Das erklärt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die Verdienst-Obergrenze für Minijobs steige ab Oktober von 450 Euro auf 520 Euro, so Marx. Die Grenze orientiere sich künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden und dem neuen gesetzlichen Mindestlohn. "Bei einem Mindestlohn von zwölf Euro können somit rund 43 Stunden im Monat gearbeitet werden", sagt Marx. Dabei müsse allerdings nur der Lohn angepasst werden, nicht die Arbeitszeit im Vertrag.

Mindestlohn: Neue Regeln bei den Minijobs

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen Beschäftigte an maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr arbeiten und bisher höchstens 450 Euro im Monat verdienen durften. Beiträge an ihre Sozialversicherungen müssen sie dabei keine abgeben.

Als grundsätzliche Regel für Minijobs gilt: Wer durchschnittlich mehr als 450 Euro (ab Oktober: 520 Euro) im Monat verdient, zählt nicht zu den Minijobberinnen oder Minijobbern. Ausnahmen gibt es, wenn die Beschäftigten die Oberverdienstgrenze nur gelegentlich und unvorhersehbar übersteigen.

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    Ab dem 1. Oktober ist aber auch das Überschreiten dieser Grenze gesetzlich festgelegt.

    • Dann dürfen die Arbeitnehmenden die Minijob-Grenze von 520 Euro nur in bis zu zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres überschreiten, erklärt Marx.
    • Zudem dürfen sie in einem Kalendermonat künftig maximal doppelt so viel wie festgelegt verdienen: 1040 Euro.

    "Somit können, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war, maximal 7280 Euro im Jahr statt der grundsätzlich möglichen 6240 Euro verdient werden", errechnet Marx. Die Änderungen legt das Gesetz fest.

    Mindestlohn: Obergrenzen steigen für Midijobs

    Für Beschäftigte in sogenannten Midijobs gibt es ebenfalls Neuerungen. Bisher durften sie zwischen 450,01 und 1300 Euro monatlich verdienen. Im Gegensatz zu geringfügig Beschäftigten in Minijobs zahlen Midijobber und Midijobberinnen auch in ihre Sozialversicherungen ein, wenn auch mit niedrigeren Arbeitnehmerbeiträgen als Normalverdienende.

    Der Midijob startet also dort, wo der Minijob aufhört. Entsprechend steigen mit dem neuen Mindestlohn auch hier die Grenzen:

    • Beschäftigte in Midijobs dürfen ab Oktober zwischen 520,01 und 1600 Euro verdienen
    • . Wegen ihrer Position zwischen Gering- und Normalverdienst werden Midijobs auch als "Gleitzone" bezeichnet.

    "Im unteren Bereich dieser Gleitzone werden Midijobber in den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet", erläutert Juristin Marx. "Der Beitragsanteil für Arbeitgeber erhöht sich." Das bedeutet: Bis zur Grenze von 1600 Euro werden die Sozialversicherungsbeiträge gleitend angepasst – bis hin zum regulären Beitrag. (reba mit dpa)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.