Wolfsburg. Der Tarifvertrag regelt die Einzelheiten zur Altersteilzeit bei Volkswagen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Altersteilzeit – diese vom Gesetzgeber geschaffene Regelung, soll eigentlich älteren Beschäftigten den fließenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Damit der Wechsel nicht so brutal ausfällt. Seit vielen Jahrzehnten wird Altersteilzeit von Arbeitgebern aber auch genutzt, um vergleichsweise geräuschlos und schmerzfrei Arbeitsplätze abzubauen.

Prominente Beispiele dafür sind in unserer Region die Salzgitter AGund Volkswagen. Beim Wolfsburger Autobauer ist die Altersteilzeitregelung derzeit einer der größten Stellhebel, um die Kosten zu drücken und im Gegenzug die Profitabilität zu verbessern. Das Prinzip der Altersteilzeit: Die Arbeitszeit wird in der Altersteilzeitphase halbiert. Damit verbunden sind entsprechende Kürzungen beim Einkommen.

Altersteilzeit bei VW im Tarifvertrag verlängert

Verlängert wurde die Altersteilzeit bei Volkswagen erst in der zurückliegenden Tarifrunde im vergangenen Jahr. Thorsten Gröger, Chef der Gewerkschaft IG Metall in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, sagte unserer Zeitung im zurückliegenden Dezember: „In der vergangenen Tarifrunde hat sich das Unternehmen mit der Fortführung der Altersteilzeit sehr schwergetan. Wir haben sie zum Glück gegen Widerstände Volkswagens letztlich durchgesetzt. Jetzt sehen wir, wie wichtig dieses Instrument als Bestandteil einer Lösung ist.“

Nach Angaben von VW-Personalvorstand Gunnar Kilian können aus dem Jahrgang 1967 etwa 4000 Beschäftigte der VWAG, dazu gehören die VW-Fahrzeug- und Komponentenwerke Wolfsburg, Braunschweig, Salzgitter, Emden, Hannover und Kassel, Altersteilzeit in Anspruch nehmen. „Es gibt bereits eine deutlich erhöhte Nachfrage“, sagte er.

VW und Betriebsrat entscheiden, wem Altersteilzeit angeboten wird

Die Bedingungen für die Altersteilzeit sind im Tarifvertrag festgeschrieben. In dem Vertrag wird auch festgehalten, dass sie ein Instrument zur Personalsteuerung ist. Grundsätzlich gilt: Wer mindestens 55 Jahre alt und Mitglied der IG Metall ist, kann die Regelung nutzen.

Wie immer gilt dabei: Ausnahmen, etwa Spezialwissen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, bestätigen die Regel. Und es gilt: „Das Unternehmen entscheidet nach Beratung mit dem Betriebsrat, wem eine Altersteilzeit individuell angeboten wird und inwieweit eine Freistellung von der Altersteilzeit unter Fortzahlung der Vergütung erforderlich ist“, wie es im Tarifvertrag heißt.

Zwei Modelle für Altersteilzeit bei VW

Das Altersteilzeit-Basismodell bei Volkswagen sieht als Dauer einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens sechs Jahren vor. Auch hier sind Abweichungen möglich, etwa bei Schwerbehinderung, für Tarif-Plus-Beschäftigte oder wenn sozialverträglicher Personalabbau erforderlich ist.

Für die praktische Umsetzung der Altersteilzeit sind zwei Modelle möglich. So kann im ersten Fall die Arbeitszeit während der vollen Laufzeit der Altersteilzeit um 50 Prozent reduziert werden. Der Tarifvertrag empfiehlt allerdings die Block-Altersteilzeit. Soll heißen: In der ersten Hälfte der Altersteilzeitphase arbeitet der Beschäftigte in Vollzeit, in der zweiten Hälfte gar nicht mehr.

VW stockt Altersteilzeit-Bezüge auf

Wie viel Geld bekommen die Beschäftigten während der Altersteilzeitphase? Rechnerisch die Hälfte. Nur dann bräuchte es keinen Tarifvertrag. Die IG Metall verhandelte Sonderkonditionen. Daher schreibt der Tarifvertrag einen Zuschuss des Arbeitgebers vor, „der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuer- und sozialversicherungsfrei ist“, wie es dort heißt.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Einkommen. Dabei gilt die Faustregel: Je geringer das Einkommen des Beschäftigten ist, desto höher fällt der Zuschuss aus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der untersten Entgeltstufen 1 bis 5 erhalten dank des Zuschusses 95 Prozent des letzten Nettoentgelts, dann geht es gestaffelt weiter bis zur höchsten Tarif-Entgeltstufe Tarif Plus III. Wer dort eingruppiert ist, bekommt noch 78 Prozent seines letzten Nettoentgelts.

VW übernimmt Rentenbeitrag

Zudem zahlt VW weiterhin den vollen Arbeitgeber-Rentenbeitrag für die betroffenen Mitarbeiter und übernimmt einen Teil der Rentenlücke auf der Arbeitnehmerseite. Die entsteht, weil sich das Entgelt verringert und damit auch die Höhe des Arbeitnehmerbeitrags für die Rentenkasse.

Eine ähnliche Regelung zur Altersteilzeit besteht auch für tarifgebundene Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie.