Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig macht Greenpeace und Fridays-for-Future-Aktivistin wenig Hoffnung. Am 31. Januar soll ein Urteil verkündet werden.

Die Klimaklage gegen VW am Landgericht Braunschweig hat wenig Aussicht auf Erfolg. Das wurde am Dienstag bei der ersten mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren deutlich. Die Kammer unter Vorsitz des Richters Rolf Hansen sah die Klage der Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer und der zwei Greenpeace-Vorstände Martin Kaiser und Roland Hipp zwar als zulässig an, allerdings nicht als begründet.

Die zuständige Kammer am Landgericht Braunschweig mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Hansen (Mitte).
Die zuständige Kammer am Landgericht Braunschweig mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Hansen (Mitte). © regios24 | Stefan Lohmann

Die drei Kläger wollen erreichen, dass Volkswagen ab 2030 keine Verbrenner-Autos mehr bauen darf. Sie behaupten, „in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt zu sein“. Sie berufen sich dabei auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und argumentieren mit ihren Grundrechten.

VW-Anwalt: „Guter Tag für Volkswagen“

Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts gelten Grundrechte aber unmittelbar zwischen dem Bürger und dem Staat, nicht zwischen Privatpersonen und Privatunternehmen. In diesem Verhältnis hätten Grundrechte keine unmittelbare Wirkung, erklärte ein Gerichtssprecher die Argumentation der Kammer. Ein Urteil soll am 31. Januar verkündet werden.

Der Anwalt des beklagten Konzerns VW, Wolf Friedrich Spieth.
Der Anwalt des beklagten Konzerns VW, Wolf Friedrich Spieth. © Schmitz

Der VW-Rechtsanwalt Wolf Spieth sagte im Anschluss der Verhandlung: „Das war ein guter Tag für Volkswagen.“ Der Konzern erwarte die Abweisung der Klage durch das Gericht. „Es gibt einen Vorrang des Gesetzgebers beim Klimaschutz“, begründete Spieth. Zudem betonte der Rechtsanwalt, VW sei ein „Motor der Dekarbonisierung“ im Verkehrssektor.

Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen vor Pressevertretern.
Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen vor Pressevertretern. © Schmitz

Greenpeace hält eine Abweisung der Klage am 31. Januar ebenfalls für wahrscheinlich, wie Rechtsanwältin Roda Verheyen erklärte. Sie kündigte bereits an, in diesem Fall in Berufung gehen zu wollen. Verheyen zeigte sich dennoch auch „moderat“ zufrieden mit der Verhandlung. „Wir finden es sehr gut, dass wir nicht weiter über die Zulässigkeit der Anträge diskutieren müssen“, sagte sie. Sie teile allerdings nicht die Rechtsauffassung des Gerichts – diese würde jeden Menschen „rechtslos“ stellen. „Meine von der Klimakrise betroffenen Mandanten können nur vor Zivilgerichten den Schutz ihrer Rechte einklagen”, sagte sie.

Studie: Absatzpläne von VW unvereinbar mit 1,5-Grad-Ziel

Greenpeace-Geschäftsführer Kaiser erklärte, die „enttäuschende“ Einschätzung der Richter spiele die Verantwortung zurück an eine Bundesregierung, die sich seit Jahren davor drücke, konsequenten Klimaschutz im Verkehr durchzusetzen. „Ein solches Schwarzer-Peter-Spiel können wir uns in der akuten Klimakrise nicht leisten.”

Die Umweltschutzorganisation hat zuletzt eine Studie veröffentlicht, an der auch der häufig zitierte Autoexperte Stefan Bratzel mitgeschrieben hat. Der Analyse zufolge sind die Absatzpläne von VW unvereinbar mit dem Klimaziel von 1,5 Grad Celsius. „Obwohl sich der Konzern öffentlich zum Pariser Klimaabkommen bekennt, plant er weiter mindestens doppelt so viele klimaschädliche Diesel und Benziner zu verkaufen, wie für 1,5 Grad zulässig sind“, erklärt Greenpeace.

Ähnliches Verfahren in Detmold

Eine weitere von Greenpeace unterstützte Klimaklage gegen VW wird derzeit auch am Landgericht Detmold verhandelt. Dort klagt der Öko-Landwirt Ulf Allhof-Cramer, der am Dienstag aus Solidarität in Braunschweig war. Das Verfahren in Detmold wird am 3. Februar fortgesetzt.

Anwältin Verheyen sieht Chancen, dass es dort zu einer Beweisführung kommt. Hoffnung darauf macht ihr eine Aussage des Braunschweiger Richters Hansen. Der habe erklärt, die Kammer hätte möglicherweise eine andere Einschätzung erwogen, wenn der oder Klägerin eine besonders großen Beeinträchtigungen erleiden würde. „Ich würde mir wünschen, dass das Gericht in Detmold genauso argumentiert“, sagte Verheyen. Bei Allhof-Cramer ginge es schließlich um eine berufliche Existenz und um Haus, Hof und Tiere.

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Klagen auch gegen BMW und Mercedes Benz

Auch andere Autobauer sahen sich vor verschiedenen Gerichten mit Klimaschutz-Forderungen konfrontiert. Die Deutsche Umwelthilfe ging etwa gegen BMW und Mercedes-Benz vor. Im Streit mit BMW will das Landgericht München sein Urteil im Februar verkünden.

Eine ähnliche Klage des Vereins gegen Mercedes hatte das Landgericht Stuttgart im September abgewiesen. EU-Parlament und EU-Kommission wollen die Zulassung neuer Verbrenner ab 2035 untersagen. Für gebrauchte Autos mit klassischen Antrieben gilt das nicht.

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