Berlin. Lehrer, Polizisten, Finanzwirte: In Berufen wie diesen können Arbeitnehmer verbeamtet werden. Doch wie alt darf man dabei sein?

Es kann ein Schock sein: Man erfüllt alle Anforderungen für den öffentlichen Dienst, wartet sehnsüchtig auf die Verbeamtung – und muss dann feststellen, dass einem das eigene Alter im Weg steht. Denn nach Vorgaben der Landesregierungen darf für die Verbeamtung ein bestimmtes Alter nicht überschritten werden. Um eine „Altersdiskriminerung“ handele es sich laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dabei jedoch nicht, da die Höchstaltersgrenze mit dem Alimentationsprinzip zusammenhänge.

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Danach ist der Dienstherr dazu verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. „Diesem Anspruch kann der Staat aber nicht gerecht werden, wenn jemand zum Beispiel erst mit 60 verbeamtet wird“, erklärt Frank Zitka, Pressesprecher der dbb Beamtenbund Tarifunion auf Anfrage dieser Redaktion. Denn der Hintergrund der Verbeamtung sei „dem Staat zu dienen“, so Zitka, und im Gegenzug dafür einige Vorteile genießen zu dürfen, wie zum Beispiel eine Pension zu beziehen.

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Dieser „Deal“ wie Zitka es bezeichnet, funktioniere aber nur, wenn Menschen nicht erst in einem fortgeschrittenen Alter verbeamtet werden, denn dann hätten sie für den Dienstherrn keine ausreichend lange aktive Dienstzeit geleistet. Aus diesem Grund gebe es bei der Verbeamtung die Höchstaltersgrenze. Diese ist für Beschäftigte bei Ländern und Kommunen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da das Beamtenrecht Ländersache sei, wie Zitka erklärt. Die Altersgrenzen verändern sich aufgrund des Personalmangels immer mal wieder und es gibt ausgenommene Berufe im öffentlichen Dienst, für die es ein anderes Höchstalter gibt. Die aktuell geltenden Grenzen in den Bundesländern sehen Sie in der Tabelle unten:

BundeslandHöchstaltersgrenze bei der Verbeamtung
Baden-Würtemberg42 Jahre
Bayern45 Jahre
Berlin52 Jahre
Brandenburg47 Jahre
Bremen45 Jahre
Hamburg45 Jahre
Hessen50 Jahre
Mecklenburg-Vorpommern40 Jahre
Niedersachsen45 Jahre
Nordrhein-Westfalen42 Jahre
Rheinland-Pfalz45 Jahre
Saarland45 Jahre
Sachsen42 Jahre
Sachsen-Anhalt45 Jahre
Schleswig-Holstein50 Jahre
Thüringen47 Jahre