Berlin. Der Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Dokumente waren bislang zwölf Monate gültig. Was gilt in Zukunft?

Der Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft. Eltern können ihn dann nicht mehr beantragen. Stattdessen gibt es für Kinder künftig nur noch einen normalen Reisepass mit elektronischem Chip. Das soll die Einreise, auch in Länder wie die USA, welche den elektronischen Nachweis voraussetzen, erleichtern. Lesen Sie dazu auch: Reisen mit Familie: Kinderreisepass wird abgeschafft

Doch stellt sich die Frage, ob bereits ausgestellte Kinderreisepässe noch gültig bleiben und für wen sich eine Beantragung vor 2024 noch lohnt? Dazu stellt das Bundesinnenministerium (BMI) fest: "Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig." Wer also noch vor 2024 einen Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von zwölf Monaten beantragt, kann diesen so lange weiterhin nutzen.

Kinderreisepass vor 2024: Beantragung unter Umständen noch sinnvoll

Dabei liegen die Vorteile auf der Hand, denn der Kinderreisepass ist mit 13 Euro deutlich kostengünstiger als ein gewöhnlicher Reisepass (37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren). Auch wird einem der Kinderreisepass direkt bei der Beantragung ausgehändigt, lange Wartezeiten entfallen.

Wer mit seinen Kindern also zeitnah verreist, für den kann es unter Umständen noch Sinn machen auf den Kinderreisepass zu setzen. Dabei ist zu beachten, dass der Kinderreisepass auch außerhalb der Europäischen Union und des Schengenraums gilt. Allerdings wird er von einigen Ländern nicht ohne Weiteres akzeptiert, weil er nicht mit einem elektronischen Chip ausgestattet ist. Das BMI rät Eltern deshalb dazu, vor der Abreise genau zu prüfen, ob alle Reise- und Transitländer den Kinderreisepass akzeptieren. Mehr dazu hier: Kinderausweis oder Kinderreisepass: Das ist der Unterschied

Wer sicher sein will, dass der Urlaub nicht ins Wasser fällt, sollte sich daran halten. Wem das zu kompliziert ist, für den lohnt es sich schon jetzt, einen normalen Reisepass mit eChip für die Kinder zu beantragen. Wo er ohne Visum gilt, lesen Sie hier: Urlaub mit deutschem Pass: Hier brauchen Reisende kein Visum. (lro)