Berlin. Der Rentenbescheid kommt nicht automatisch. Wie angehende Ruheständler die Rente beantragen und auf welche Daten es wirklich ankommt.

Heute noch arbeiten, morgen ist die Rente da: Das wünschen sich viele – aber so einfach ist es nicht. Bis die Rentenversicherung das erste Geld überweist, gibt es vieles zu tun. Und wer nicht aufpasst, verschenkt sogar einen Teil seiner Ansprüche. Wie angehende Rentnerinnen und Rentner die Rente beantragen und dabei kein Geld verschenken:

Höhe der Rente: Welche Stationen im Leben wichtig sind

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von den Beiträgen an die Rentenkasse seit Berufsbeginn ab. Aber auch Zeiten der Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Reha, Pflege von Angehörigen, des Schulbesuchs und einiges mehr wie eine Auslandsbeschäftigung zählen mit. Das alles speichert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im persönlichen Rentenkonto.

Achtung: Nach den Erfahrungen der DRV denken viele Beschäftigte, dass hauptsächlich die letzten Jahre vor der Rente über deren Höhe entscheiden. Das stimmt nicht. Deshalb ist es ratsam, alle Zeiten im Leben darauf abzuklopfen, ob sie für die Rente bedeutsam sind.

Tipp: Ab dem 55. Lebensjahr stellt die DRV alle drei Jahre eine sogenannte Rentenauskunft bereit. Darin sind alle registrierten Zeiten sowie die voraussichtliche Rentenhöhe aufgeführt. Es ist aber auch jederzeit davor möglich, sich den Versicherungsverlauf mit den Zeiten auf Antrag schicken zu lassen.

Rente beantragen: Mindestens ein Jahr vorher beraten lassen

Jeder Fehler im Versicherungsverlauf kann bares Geld kosten. Daher sollten die Daten überprüft werden. Je früher das geschieht, desto besser. Sind die Angaben lückenhaft, können alte Unterlagen (hoffentlich) noch besorgt und nachgereicht werden. Fehlen etwa Schul- und Ausbildungszeiten, können Zeugnisse und Lehrverträge als Nachweis dienen.

Achtung: Die Liste füllt oft mehrere, eng bedruckte Blätter Papier. Davon sollte sich niemand abschrecken lassen. Denn der Teufel steckt im Detail. Ein Beispiel: Die berufliche Ausbildung sollte als solche gekennzeichnet sein statt nur als Zeit mit Pflichtbeiträgen, weil die Beiträge dann aufgewertet werden und die Rente höher ausfällt.

Tipp: Spätestens ein Jahr vor dem Rentenbeginn sollte eine Beratung bei der DRV über den Versicherungsverlauf erfolgen. Das geht telefonisch, per Video oder persönlich. „Gibt es dann noch Lücken, ist meist noch genügend Zeit, um die Lücken zu klären“, sagt DRV-Berater Stephan Platte.

Früh-Rente: Mit freiwilligen Einzahlungen Abschläge ausgleichen

Die in der Rentenauskunft stehende Rentenhöhe gilt bei einem Rentenbeginn zum regulären Rentenalter, das stufenweise auf 67 Jahre steigt. Tatsächlich aber kann der Übergang vom Beruf in die Rente seit Anfang 2023 so flexibel gestaltet werden nie zuvor. Wer früher in Rente geht, zum Beispiel schon mit 63 Jahren, kann jetzt unbegrenzt Geld dazuverdienen. Dann kommt die Rente auf das Gehalt obendrauf.

Achtung: Die Sache hat Haken. So gibt es die vorgezogene Rente nach 35 Versicherungsjahren nur mit Abschlägen – bei denen es ein Leben lang bleibt. Die Einbußen bleiben also auch dann noch bestehen, wenn kein Geld mehr hinzuverdient wird. Es gibt aber eine Ausnahme: Durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse (möglich ab dem 50. Lebensjahr) können die Abschläge im Vorhinein ausgeglichen werden. Die Höhe der nötigen Einzahlungen teilt die DRV in einer „Besonderen Rentenauskunft“ auf Antrag mit.

Tipp: Wer flexibel in Rente gehen will, sollte das gut planen. So kann mit dem aktuellen oder einem potenziell neuen Arbeitgeber geklärt werden, ob eine (Weiter-)Beschäftigung neben der Rente möglich ist. Wer nicht weiterarbeiten will, muss den Arbeitsvertrag vor der ersten Rente möglicherweise kündigen oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln.

Hinzuverdienst in der Rente: An Abzüge und Steuern denken

Von der Bruttorente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (rund 11 Prozent). Außerdem unterliegt die Rente zum Teil der Besteuerung, bei einem Rentenbeginn 2023 sind es 83 Prozent des Bruttobetrags.

Achtung: Dies bedeutet, dass jeder Ruheständler oberhalb des Steuer-Grundfreibetrags von derzeit 10.908 Euro im Jahr (Alleinstehende, doppelter Betrag für Verheiratete) ein Minus hinnehmen muss. Wer neben der Rente Geld dazuverdienen will, ist besonders betroffen: Das höhere Einkommen aus Rente plus Gehalt lässt den Steuersatz steigen – und den Staat mitverdienen.

Tipp: Eine frühzeitige Steuerberatung kann sich lohnen. Dabei lassen sich auch Steuerspar-Möglichkeiten klären. So können freiwillige Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen unter Umständen beim Finanzamt abgesetzt werden.

Rente beantragen: Diese Fristen gelten

Die Rente kommt nicht automatisch. Auch wer alle Voraussetzungen erfüllt, muss sie beantragen. Das sollte am besten gut drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn geschehen. „So bleibt der Rentenversicherung genügend Zeit, um den Antrag zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen einzufordern“, erläutert der Sozialverband VdK.

Allerspätestens muss der Antrag binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind – denn länger zahlt die DRV das Geld nicht nach. „Wer ihn später stellt, hat Nachteile. Die Rente beginnt dann erst mit dem Antragsmonat“, erläutert DRV-Berater Platte.

Achtung: Im Antrag wird gefragt, ob das Arbeitsentgelt für die letzten drei Monate – also für die Zeit der Antragsbearbeitung – hochgerechnet werden soll, um einen nahtlosen Übergang in die Rente zu ermöglichen. Das ist von Nachteil, wenn im letzten Jahr vor der Rente irgendwann Sozialleistungen wie etwa Krankengeld bezogen wurden, weil das den Entgeltdurchschnitt drückt, auf dessen Basis die Rente berechnet wird. Daher ist es in diesem Fall besser, wenn das tatsächliche Entgelt der letzten drei Monate herangezogen wird – auch wenn es bis zum Rentenbescheid dann länger dauert.

Antragsformular Rente: Diese Angaben sind wichtig

Beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen die DRV-Beratungsstellen, ehrenamtliche DRV-Versichertenberater und -älteste vor Ort sowie Sozialverbände wie der VdK. Benötigt werden unter anderem:

  • der Personalausweis
  • die Versicherungsnummer
  • Angaben zur Krankenversicherung
  • die Steuer-Identifikationsnummer

Das Papierformular kann telefonisch angefordert werden (0800-10004800) und liegt in vielen Kommunalverwaltungen aus. Eine Online-Antragstellung ist unter www.deutsche-rentenversicherung.de möglich.

Rentenbescheid: Rechtzeitig auf Fehler überprüfen

Vor der ersten Rente kommt der Rentenbescheid. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und alles glatt geht bei der Bearbeitung, liegt er in der Regel ungefähr einen Monat vor der ersten Zahlung vor.

Achtung: Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Wer also zum 1. eines Monats in Rente geht, bekommt das Geld erst zum Ende dieses Monats überwiesen. So lange müssen die Rücklagen reichen.

Tipp: Der Rentenbescheid sollte auf mögliche Fehler überprüft werden. Für einen Widerspruch ist nur einen Monat Zeit.