Berlin. Der Sommer ist vorbei, die Temperaturen kühlen sich ab. Die Heizsaison steht bevor: Aber ab wann muss man denn die Heizung anmachen?

Die Heizsaison steht bevor. Die Tage sind schon deutlich kürzer geworden und mit jedem Tag kommt der Winter einen Schritt näher. Was bedeutet das für die Heizung? Ab wann muss ich sie anmachen oder wann ist mein Vermieter dazu verpflichtet, sie anzuschalten? Wir klären die wichtigsten Fragen für Vermieter und Hausbesitzer.

Heizung anstellen: Wann beginnt die Heizperiode?

Erst einmal vorneweg: Wann die Heizung eingeschaltet werden muss, kann der Vermieter nicht nach eigenem Ermessen entscheiden. Denn für Immobilienbesitzer gelten beim Heizen Regeln. Üblicherweise gilt die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April in Deutschland als Heizperiode. Laut Berliner Mieterverein kann es je nach Vereinbarung im Mietvertrag aber Abweichungen geben. So wird die Heizperiode in einigen Verträgen auf den 15. September bis 15. Mai festgelegt. Das ist aber eher die Ausnahme.

Wann muss der Vermieter die Heizung einschalten?

Auch außerhalb der Heizperiode kann es sein, dass der Vermieter die Heizung einschalten muss. Denn er darf die Mieter nicht frieren lassen und damit womöglich sogar ihre Gesundheit gefähren.

"Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält", erklärt der Mieterverein auf seiner Webseite.

Außerdem gilt: Wenn die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16 Grad sinkt, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden. Auch bei einer Außentemperatur, die drei Tage lang weniger als 12 Grad beträgt, muss der Vermieter heizen.

Wie teuer wird Heizen in der kalten Jahreszeit?

Im vergangenen Jahr waren die Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in die Höhe geschossen. Die Ampelkoalition reagierte darauf mit einem gigantischen Abwehrschirm und stellte bis zu 200 Milliarden Euro bereit, um Energie bezahlbar zu halten. Kanzler Olaf Scholz (SPD) sprach ehedem von einem „Doppelwumms“.

Die Preisbremsen für einen Basisverbrauch von

  • Strom (40 Cent je Kilowattstunde),
  • Gas (12 Cent je Kilowattstunde) und
  • Fernwärme (9,5 Cent)

gelten noch für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis ins Frühjahr 2024 ist in der Diskussion. Die Lage an den Energiemärkten ist seit einigen Monaten deutlich entspannter als noch vor Jahresfrist – mit der Folge, dass der Bund für die Energiepreisbremsen gar nicht so viel Geld ausgeben musste, wie er eingeplant hatte.

Die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae, gibt jedoch zu bedenken, dass aufgrund der weltpolitischen Entwicklung weiterhin erhöhte Risiken bestünden: „Eine vorschnelle Rücknahme der Entlastungen könnte dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mitten in der Heizsaison von neuen Preissprüngen getroffen werden.“

Wann Heizung einstellen: Wie warm muss die Wohnung sein?

Hier gibt es laut Mieterverein zwei Rechtsauffassungen. Während der im Mietvertrag vereinbarten Heizperiode soll der Vermieter zwischen 6 und 24 Uhr für folgende Temperaturen sorgen:

  • Badezimmer sollten 23 Grad haben
  • Wohnzimmer 21 Grad
  • Kinderzimmer 20 Grad
  • Küche und Schlafzimmer 18 Grad
  • Flur 15 Grad

In einem anderen Fall entschieden die Richter:

  • Wohnräume sollten von 6 bis 23 Uhr 20 Grad haben
  • Bad und Toilette von 6 bis 23 Uhr 21 Grad
  • alle Räume von 23 bis 6 Uhr 18 Grad

Der Deutsche Mieterbund fasst die Lage so zusammen: Die Heizungsanlage muss so eingestellt werden, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad erreicht werden kann. Nachts würden auch 18 Grad ausreichen.

ZimmerTemperatur
Wohnbereiche20 Grad
Küche18 Grad
Schlafzimmer17 Grad
Bad23 Grad
In Abwesenheit15 bis 18 Grad
In der Nachtum 5 Grad senken

Gibt es eine Pflicht zum Heizen?

Anders als beim Vermieter gibt es für die Mietenden keine Pflicht zum Heizen. Das bedeutet, dass die Heizkörper auch komplett runtergedreht werden können, wenn beispielsweise eine längere Reise ansteht oder die Bewohner sparen wollen.

Doch Vorsicht: Mieterinnen und Mieter müssen sicherstellen, dass in der Wohnung keine Schäden durch zu niedrige Temperaturen entstehen. Auch interessant: Neue Maßnahmen zum Energiesparen – Was ab jetzt verboten ist

Vermieter heizt nicht: Welche Ansprüche haben Mieter?

Wird die Wohnung im Winter gar nicht oder nicht richtig warm, haben Mieterinnen und Mieter verschiedene Möglichkeiten, ihren Vermieter zum Heizen zu bewegen. Laut Mieterbund liegt ein Mangel vor, wenn die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad im Winter nicht erreicht wird.

Zunächst sollten Mietende den Wohnungsbesitzer auffordern, die Heizungsanlage einzuschalten. Wenn dies nichts bringt, empfiehlt sich eine Rechtsberatung. Je nach Fall kann der Vermieter per einstweiliger Verfügung zum Heizen gezwungen werden. Aber auch Mietminderungen oder Kostenerstattungen für die Anschaffung eines zusätzlichen Heizgeräts sind möglich.